Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm wird nicht gebaut. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die positiv ausgefallen war, überprüft und der Beschwerde von einigen Parteien stattgegeben. Damit wurde der Antrag der Steiermärkischen Landesregierung abgewiesen, teilte das BVwG am Dienstag mit.
Das BVwG hat die gegen den UVP-Genehmigungsbescheid eingebrachten Beschwerden von 17 Parteien behandelt. Es wurden “umfangreiche ergänzende Ermittlungstätigkeiten” durchgeführt, Sachverständige bestellt und an mehreren Verhandlungstagen die Ermittlungsergebnisse mit den Verfahrensparteien erörtert. Zusätzlich wurde auch ein Lokalaugenschein im Projektgebiet durchgeführt.
Als Begründung wurde angeführt, dass “das Natura 2000-Gebiet Koralpe von der Steiermärkischen Landesregierung noch nicht als Europaschutzgebiet ausgewiesen wurde. Für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Die Erlassung der fehlenden Verordnung des Europaschutzgebiets liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BVwG”.
Bei diesem Ergebnis sei auch nicht weiter darauf einzugehen gewesen, ob wegen der “offenkundig zutage getretenen eklatanten Ermittlungsmängel in zahlreichen Fachbereichen allenfalls die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Genehmigungsbescheids und für eine Zurückverweisung des Genehmigungsverfahrens an die Steiermärkische Landesregierung vorgelegen wären”, hieß es in der Erkenntnis vom 30. Juni 2023.
APA/Red.