Tierschutzpaket in Begutachtung

Strengere Regeln für Schutzhunde und Ende der Qualzucht vorgesehen.

Check-List Redaktion

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Die Regierung schickt ihr bereits angekündigtes Tierschutzpaket in Begutachtung. Konkret sieht dieses unter anderem strengere Regeln für Beiß- und Angriffstraining von Schutzhunden sowie das Ende der Qualzucht vor. Für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren soll in Zukunft ein Sachkundenachweis erforderlich sein. Außerdem wird der Kauf von illegalen Welpen unter Strafe gestellt.

Immer wieder hat es in der Vergangenheit gefährliche Angriffe von Hunden auf Menschen gegeben. Sowohl die Tiere als auch Halter sowie Trainer müssen laut Regierungsplan nun Prüfungen absolvieren, ansonsten ist jedes Beiß- und Angriffstraining verboten. Diese Regelung soll österreichweit gelten. Ausgenommen sind weiterhin Diensthunde des Bundes, also der Polizei, des Zolls und des Bundesheeres.

Für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, ist ebenfalls eine verpflichtende Wesensprüfung erforderlich, sowie ein veterinärmedizinisches Attest. Das Mindestalter der Hunde liegt bei zwölf Monaten. Die Wesensprüfungen sollen an Ort und Stelle bei den Vereinen stattfinden und werden von zertifizierten Prüfern durchgeführt.

Mit der Novelle soll auch der Qualzucht ein Ende gesetzt werden. Die Tiere aus einer solchen Zucht kämpfen oft mit schweren Gesundheitsproblemen wie zu kurzen Schnauzen, ständiger Atemnot oder kaputten Gelenken. Die Regierung will daher eine Qualzucht-Kommission einrichten. “Es geht um lebende Wesen“, so Rauch, “bei der Zucht dürfen nur gesunde Tiere eingesetzt werden“. Das bedeute natürlich auch Einschränkungen für die Züchterinnen und Züchter.

Auch den illegalen Welpenhandel will die Regierung verstärkt unterbinden. Zukünftig soll nicht nur der Verkauf von illegalen Tieren, sondern auch der Kauf unter Strafe gestellt sein. Der Erwerb solcher Tiere etwa auf Autobahn-Parkplätzen oder im Internet wird damit verboten.

Vorgeschrieben wird mit dem Paket auch ein Sachkundenachweis für die Haltung von exotischen Wildtieren und von Hunden. Vor dem Kauf von Amphibien, Reptilien und Papageien ist eine Ausbildung von mindestens vier Stunden vorgeschrieben. Für die Haltung von Hunden wird zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit Pflicht. Wo genau diese Kurse stattfinden, soll laut Rauch noch festgelegt werden, wenn das Gesetz beschlossen ist.

In Begutachtung gehen soll das Tierschutzpaket in den kommenden Tagen. “Wir werden die Stellungnahmen, die dann eingehen, auch ernst nehmen“, versprach der zuständige Minister.

APA/Red.

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