Strom abgedreht wegen Smart-Meter-Streit
Einer Tierärztin in Michelbach wurde der Strom abgedreht, weil sie einen digitalen Smart Meter verweigerte.

Wie noe.ORF.at berichtet, wollte Elisabeth Heymann gerade einen Hund röntgen, als der Netzbetreiber Netz Niederösterreich in ihrer Praxis und ihrem Wohnhaus kurzerhand den Strom kappte. Der Grund: Die Eichfrist ihres alten Ferraris-Stromzählers war abgelaufen, ein mehrfach angebotener Austausch auf einen Smart Meter war von Heymann verweigert worden.
Netzbetreiber beruft sich auf Gesetzeslage
Netz Niederösterreich verteidigt die Maßnahme: Man sei gesetzlich verpflichtet, alle Kundinnen und Kunden diskriminierungsfrei gleich zu behandeln. Ohne neuen Zähler drohe dem Unternehmen selbst eine Strafe. “Natürlich macht es uns keine Freude, wenn wir den Rechtsweg beschreiten müssen”, heißt es in einer Stellungnahme.
Die Abschaltung erfolgte unter Protest – Heymann wurde am Montagvormittag noch einmal gefragt, ob sie nun zustimmen wolle. Als sie erneut ablehnte, wurden die Sicherungen entfernt.
Datenschutzsorgen und Gerichtsverfahren
Heymann wehrt sich seit Jahren gegen den Einbau eines Smart Meters. Ihr Hauptargument: fehlendes Vertrauen in die versprochene Datensparsamkeit. Auch die angebotene “Opt-out”-Variante, bei der die Verbrauchsdaten nur einmal jährlich übermittelt werden, lehnte sie ab. Sie befürchtet, der Netzbetreiber könnte durch die lückenlose Messung genau nachvollziehen, wann sie zu Hause ist.
Für die Tierärztin hat die Abschaltung gravierende Folgen. Ohne Strom ist ihre Praxis geschlossen, Röntgen und Medikamentenkühlung unmöglich.
Ihr Anwalt sieht die Maßnahme als rechtswidrig an. Er verweist auf ein laufendes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), in dem zentrale Fragen zur Zulässigkeit des Smart-Meter-Zwangs geklärt werden sollen. Darüber hinaus beruft sich Forsthuber auf zwei weitere Gerichtsverfahren, die Heymanns Fall betreffen, sowie auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), die besagt, dass eine Weigerung zum Smart-Meter-Einbau allein noch keine Stromabschaltung rechtfertigt.
Streit um alternative Lösungen
Forsthuber argumentiert, dass der Einbau eines anderen geeichten Zählers durchaus möglich wäre – so wie es in Ländern wie Frankreich oder Belgien gehandhabt werde. Auch Netz Niederösterreich bestätigt grundsätzlich, dass Kunden selbst ein geeignetes, den aktuellen Normen entsprechendes Messgerät stellen könnten. Ein alter mechanischer Ferrariszähler erfülle diese Anforderungen aber nicht mehr.
Der Fall zeigt, wie unterschiedlich die Einschätzungen zur Handhabung von Smart Metern weiterhin ausfallen. Während der Netzbetreiber auf gesetzliche Pflichten pocht, sehen Kritiker und Betroffene ihre Datenschutzrechte gefährdet.
Für Heymann steht fest: Sie will sich weiterhin gegen die erzwungene Umstellung wehren. Ihr Anwalt bereitet eine Unterlassungsklage gegen den Netzbetreiber vor.
(red)