Photovoltaik: Neue Regeln für Stromteilung
Ab Oktober können Haushalte und Unternehmen überschüssigen Solarstrom per Peer-to-Peer-Vertrag direkt mit anderen teilen.
Haushalte und Unternehmen mit einer Photovoltaikanlage können überschüssigen Strom künftig einfacher mit anderen teilen. Ab 1. Oktober sind sogenannte Peer-to-Peer-Verträge (P2P) rechtlich möglich. Damit können sich zwei oder mehr Akteure zusammenschließen und gemeinsam selbst erzeugten Strom nutzen. Eine eigene Rechtsform wie bei einer Energiegemeinschaft ist dafür nicht erforderlich.
Strom teilen oder verkaufen
Die Nutzung des Stroms wird über eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten geregelt. Auch die Abrechnung und weitere Abwicklung können direkt zwischen den Teilnehmenden oder über einen Dienstleister erfolgen. Anders als bei Energiegemeinschaften ist bei P2P-Verträgen auch eine Gewinnabsicht möglich. Der überschüssige Strom kann somit entweder verschenkt oder verkauft werden. Voraussetzung für die Teilnahme sind ein Smart Meter sowie ein bestehender Stromliefer- und Stromabnahmevertrag.
Zunächst innerhalb eines Netzgebiets
Zum Start können P2P-Verträge nur zwischen Teilnehmern abgeschlossen werden, die vom selben Netzbetreiber versorgt werden. Voraussichtlich ab April 2027 soll das Stromteilen auch über mehrere Netzgebiete hinweg und damit österreichweit möglich werden. Bei den Netzentgelten gelten zunächst Unterschiede zwischen P2P-Verträgen und Energiegemeinschaften. Vergünstigte Netzentgelte stehen bis Ende 2026 weiterhin nur Energiegemeinschaften zur Verfügung. Eine Novellierung der entsprechenden Verordnung soll ab 1. Jänner 2027 gelten. Damit könnten dann auch für P2P-Verträge reduzierte Netzentgelte möglich werden. Ob diese gewährt werden, hängt von der Entfernung zwischen den beteiligten Verbrauchern und Erzeugern ab. Der Energiesprecher der SPÖ, Alois Schroll, bezeichnete die neuen Verträge gegenüber der APA als „Meilenstein für unser Energiesystem“. Überschüsse aus Photovoltaikanlagen könnten künftig einfacher mit anderen geteilt werden, wodurch auch Haushalte ohne eigene Anlage von günstigeren Preisen profitieren könnten.
(APA/red)