Ausgleichszahlung für Wien-Energie-Kunden

Durchschnittshaushalt soll bis zu 275 Euro erhalten - Antragstellung ab sofort möglich

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Check-List Redaktion

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Nach einer automatischen Tarifumstellung mit Preisänderungen im Herbst 2022 zahlt die Wien Energie ihren Kundinnen und Kunden nun Geld zurück. Bis zu 275 Euro könne ein Durchschnittshaushalt zurückbekommen, wie der Energieversorger am Montag mitteilte. Die konkrete Höhe ist vom jeweiligen Verbrauch abhängig, Betroffene können bis Ende Juni 2024 einen Antrag auf die Rückzahlung stellen. Die Wien Energie informiere alle betroffenen aktiven Kunden in den nächsten Tagen darüber.

Wie berichtet, hatten sich der Energieversorger und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) darauf geeinigt. Die Höhe der Ausgleichszahlung hänge von der Vertragsart und vom Verbrauch ab: Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden Strom bekomme ein Haushalt bis zu 75 Euro, bei einem Verbrauch von 8.000 Kilowattstunden Gas können bis zu 200 Euro rückerstattet werden.

Anspruchsberechtigt sind alle Strom- und Gaskunden, die am 31. August 2022 einen aufrechten Energieliefervertrag im „Optima“-Tarif hatten. Auch ehemalige Kunden der Wien Energie, die von der Tarifumstellung betroffen waren, können kostenlos eine Ausgleichszahlung beantragen. Die Antragstellung ist ab sofort unter https://verbraucherrecht.at/wienenergie-aktion2024 möglich. Alternativ können sich Betroffene an ein Servicezentrum der Wien Energie wenden.

2022 hatte die Wien Energie laufende Verträge von Kundinnen und Kunden automatisch umgestellt, sofern diese nicht auf ein Schreiben des Unternehmen reagierten, berichtete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einer Aussendung. Gleichzeitig seien die Geschäftsbedingungen so angepasst worden, dass Preisänderungen einfach an die Verbraucher weitergegeben wurden. Nur Kunden, die der Umstellung aktiv widersprachen, blieben in ihrem bisherigen Tarif. Das Vorgehen habe zu vielen Beschwerden beim VKI geführt, der die Wien Energie im Auftrag des Sozialministeriums geklagt hatte.

APA/Red.

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