Grenzschließungen wegen Maul- und Klauenseuche
Das Maßnahmenpaket richtet sich gegen die Tierseuche, denn es besteht keine Gefahr für Menschen.

Die österreichische Regierung hat angesichts mehrerer Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Slowakei ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Ziel ist es, eine Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche nach Österreich zu verhindern. Drei Verordnungen wurden erlassen, darunter Einfuhrverbote, verstärkte Hygieneregeln und grenznahe Kontrollen.
Grenzschutz statt Alarmismus
Trotz der Schlagzeilen besteht kein Anlass zur Panik. Für Menschen stellt die Maul- und Klauenseuche keine Gefahr dar. Weder der Aufenthalt in den betroffenen Gebieten noch der Kontakt mit betroffenen Nutztieren ist gesundheitlich bedenklich. Auch Haustiere sind nicht gefährdet. Dennoch reagiert die Bundesregierung mit größter Vorsicht – aus Verantwortung gegenüber Tierbeständen, Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung.
Betroffen sind insbesondere vier Gemeinden im Bezirk Neusiedl am See, die als Überwachungszonen definiert wurden: Deutsch Jahrndorf, Mönchhof, Nickelsdorf und Halbturn. Dort prüfen Veterinärbehörden nun systematisch alle landwirtschaftlichen Betriebe mit Paarhufern. Eine zusätzliche Beobachtungszone umfasst umliegende Bezirke, darunter Eisenstadt, Mattersburg und Oberpullendorf.
Maßnahmen mit Augenmaß
Im Zentrum der neuen Regelungen steht ein Einfuhrverbot: Tiere wie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie frisches Fleisch, Rohmilch, Gülle und Wildprodukte dürfen nicht mehr aus Ungarn und der Slowakei nach Österreich gebracht werden. Auch Jagdtrophäen und Wildfleisch unterliegen dem Importstopp. Ergänzt wird das Paket durch verstärkte Hygienekontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben sowie mobile Kontrollen im Grenzgebiet.
Dabei handelt es sich nicht um flächendeckende Grenzschließungen, sondern um gezielte, risikobasierte Maßnahmen – durchgeführt von Polizei und Zoll. Seit Herbst 2023 gibt es ohnehin temporäre Grenzkontrollen zur Slowakei. Nun werden diese um tierseuchenrechtliche Aspekte ergänzt.
Wachsamkeit in der Landwirtschaft
Das Gesundheitsministerium appelliert eindringlich an Tierhalter, Jäger, Tierärzte und Transportunternehmen, höchste Hygienestandards einzuhalten. Wer mit Tieren zu tun hat, trägt besondere Verantwortung. Dazu zählen unter anderem das Desinfizieren von Schuhwerk, Fahrzeugen und Geräten sowie das Vermeiden von Kontakten mit möglicherweise infizierten Tieren.
Keine Gefahr für Menschen
Auch wenn es bislang keinen einzigen Fall von MKS in Österreich gibt, verfolgt die Regierung das Ziel, mögliche Risiken im Keim zu ersticken. Mit gezielten Eingriffen, klarer Kommunikation und partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Betrieben soll verhindert werden, dass sich die Seuche ausbreitet. Für die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge – aber durchaus Anlass, die Bedeutung von Biosicherheit im Agrarsektor neu zu würdigen.
(APA/red)