Kronstorf: Keine neue UVP für Google

Bis zu 4,4 Terawattstunden Strom könnte das Google-Rechenzentrum jährlich benötigen, dennoch braucht es weiterhin keine Umweltverträglichkeitsprüfung.

24.09.2026 10:03
red04
© APA/HELMUT FOHRINGER
Das derzeit in Bau befindliche Rechenzentrum ist für eine Anschlussleistung von bis zu 150 Megawatt ausgelegt.

Das Google-Rechenzentrum in Kronstorf im Bezirk Linz-Land braucht weiterhin keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) hatte den entsprechenden Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2020 neuerlich rechtlich prüfen lassen. Anlass war eine Entscheidung in Niederösterreich, wonach ein vergleichbares Rechenzentrum in Leopoldsdorf eine UVP durchführen muss. Die neuerliche Prüfung ergab jedoch, dass der oberösterreichische Bescheid rechtskräftig ist. Damit bleibt es vorerst bei der Entscheidung aus dem Jahr 2020. Der Bescheid umfasst laut dem Land Oberösterreich beide geplanten Ausbaustufen des Projekts.

Bis zu 4,4 TWh Stromverbrauch

Das derzeit in Bau befindliche Rechenzentrum ist für eine Anschlussleistung von bis zu 150 Megawatt ausgelegt. Für eine zweite Ausbaustufe sind bis zu 500 Megawatt vorgesehen. Daraus ergibt sich ein möglicher Jahresstromverbrauch von bis zu 1,31 Terawattstunden in der ersten Stufe und bis zu 4,4 Terawattstunden beim vollständigen Ausbau. Bei voller Ausbaustufe würde die Anlage rund 50 Hektar umfassen. Der mögliche Stromverbrauch entspricht damit laut den vorliegenden Berechnungen fast einem Drittel des bisherigen Gesamtbedarfs Oberösterreichs für Haushalte, Industrie und Verkehr.

Unterschiedliche Entscheidungen bei Rechenzentren

Für Diskussionen sorgt insbesondere der Umstand, dass Rechenzentren im UVP-Gesetz bisher keinen eigenen Tatbestand darstellen. In Niederösterreich wurde für das geplante Rechenzentrum des US-Konzerns CloudHQ in Leopoldsdorf dennoch eine UVP-Pflicht festgestellt. Ausschlaggebend waren dort unter anderem geplante Notstromaggregate mit einer Brennstoffwärmeleistung von rund 470 Megawatt. Beim Google-Projekt in Kronstorf wurden vergleichbare Aggregate von der oberösterreichischen UVP-Behörde 2020 rechtlich anders eingestuft. Damals waren laut Kaineder bereits die Tatbestände „Thermische Kraftwerke“ und „Grundwasserentnahme“ berücksichtigt worden.

Neue Prüfung ändert nichts

Die aktuelle rechtliche Prüfung kam zum Ergebnis, dass über dieselbe Sache nicht neuerlich entschieden werden kann, solange sich weder die maßgeblichen Fakten noch die Rechtslage ändern. Eine neuerliche Beurteilung wäre bei einer Gesetzesänderung nur unter den entsprechenden Übergangsbestimmungen möglich. Kaineder fordert deshalb eine Änderung des UVP-Gesetzes auf Bundesebene. Ein entsprechender Entwurf befindet sich bereits in Begutachtung.

Kritik an Kaineders Vorgehen

Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) kritisierte die neuerliche Prüfung als „politische Inszenierung“. Kaineder habe eine Entscheidung aus dem eigenen Verantwortungsbereich nochmals überprüfen lassen und dabei lediglich bestätigt bekommen, was bereits festgestanden sei, so Achleitner. Er warnte davor, dass eine jederzeit mögliche neuerliche Diskussion rechtskräftiger Bescheide die Rechtssicherheit beeinträchtigen könnte. Die Debatte um das Rechenzentrum dreht sich damit weiterhin nicht nur um die UVP-Frage, sondern auch um den hohen Strom- und Ressourcenbedarf des geplanten Standorts.

(APA/red)

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