Nachhaltige Schlappe für Österreich vor EU-Gericht
Klage gegen die Einstufung von Gas und Atomkraft als ‚nachhaltige‘ Energieformen scheiterte erneut.

Das EU-Gericht in Luxemburg hat am Mittwoch die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Atomenergie und Gas als nachhaltig abgewiesen. Damit bleibt die Erweiterung der EU-Taxonomie-Verordnung aus dem Jahr 2022 aufrecht. Sie klassifiziert wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischen Standards und soll Investitionen in den Energiesektor lenken.
Gericht EU-Kommission
In seiner Begründung stellte das Gericht klar, dass die EU-Kommission befugt gewesen sei, Kernenergie und Gas unter bestimmten Bedingungen in die Kategorie „nachhaltig“ aufzunehmen. Atomkraft verursache kaum Treibhausgasemissionen, Gas könne kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen, wenn es Kohlekraftwerke ersetze.
Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig sprach von einer „bedauerlichen“ Entscheidung und kündigte eine genaue Prüfung des Urteils an. Unterstützung erhielt Österreich im Verfahren von Luxemburg. Die Umweltschutzorganisation Global 2000 kritisierte das Urteil scharf und sprach von einer „rein politisch motivierten Entscheidung“.
Einspruch noch möglich
Ganz abgeschlossen ist der Rechtsstreit jedoch nicht. Österreich kann gegen das Urteil Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Ob die Republik diesen Schritt geht, will die Regierung nach eingehender Analyse der schriftlichen Begründung entscheiden.
Die Bedeutung der Taxonomie ist vor allem für die Finanzbranche groß: Sie legt fest, welche Investitionen als „grün“ gelten dürfen. Damit betrifft das Urteil nicht nur Energiepolitik, sondern auch den künftigen Geldfluss in Europas Energiemarkt.
(APA/red)