PV-Anlagen werden ab April teurer
Übergangsregelungen bieten letzte Chance auf Ersparnis vor dem Umsatzsteuer-Aus für Solaranlagen.

Was bisher als Anreiz für klimafreundliche Energie galt, wird bald Geschichte sein: Mit 1. April 2025 fällt in Österreich die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp. Der sogenannte Nullsteuersatz, der im vergangenen Jahr eingeführt wurde, soll wieder gestrichen werden. Für viele Interessierte bedeutet das: Wer jetzt nicht rasch handelt, zahlt in Zukunft deutlich mehr.
Übergangsregelungen
Noch profitieren manche Kundinnen und Kunden von Übergangsregelungen. Wurde ein Vertrag zur Lieferung oder Montage einer PV-Anlage vor dem 7. März 2025 abgeschlossen und erfolgt die Lieferung oder Fertigstellung der Installation bis spätestens 31. Dezember 2025, bleibt der Umsatzsteuersatz bei 0 Prozent. Auch bei späteren Vertragsabschlüssen – also zwischen 7. März und 31. März 2025 – gilt der Nullsteuersatz weiterhin, wenn die Anlage bis Ende März geliefert oder betriebsbereit installiert wird. Für alle neuen Verträge ab dem 1. April 2025 wird hingegen wieder die reguläre Umsatzsteuer in Höhe von 20 Prozent fällig.
Grund für die Streichung
Die Maßnahme ist Teil eines größeren Pakets zur Stabilisierung des Staatshaushalts. Die Regierung sieht sich angesichts steigender Ausgaben zu Einsparungen gezwungen – auch wenn dies Klimaschutzmaßnahmen betrifft. Die Streichung der Steuerbegünstigung wird daher von Expertinnen und Branchenvertretern kritisch gesehen, da sie den Ausbau privater Solaranlagen bremsen könnte.
Förderungen bleiben bestehen
Trotz der steuerlichen Kehrtwende können Förderungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) weiterhin beantragt werden. Dabei handelt es sich um Investitionszuschüsse für neu installierte Photovoltaikanlagen. In vielen Bundesländern kommen zusätzliche Programme hinzu, etwa in Form von Einmalzuschüssen oder regionalen Sonderaktionen. Die Fördertöpfe sind allerdings regelmäßig ausgeschöpft, weshalb rechtzeitige Anträge und gute Planung entscheidend sind.
Schneller Abschluss?
Für alle, die aktuell über eine eigene PV-Anlage nachdenken, lohnt sich eine rasche Prüfung der Bedingungen. Wer noch vor dem 1. April liefert oder installiert – oder zumindest vor dem 7. März einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat –, kann sich die Mehrwertsteuer unter Umständen noch ersparen. Danach steigt der Preis spürbar. Auch Fördermöglichkeiten sollten frühzeitig recherchiert und bei Bedarf professionell abgeklärt werden.
(red)