Anzeige

Auch Pflegeberufe gelten nun als Schwerarbeit

Ab 2026 fallen bestimmte Pflegeberufe unter die Schwerarbeiterregelung, was einen früheren Pensionsantritt erlaubt.

22.10.2025 12:46
Redaktion
© Adobe
Pflegeberuf Krankenpfleger

Mit dem jüngsten Ministerratsbeschluss wird fixiert, was seit Monaten angekündigt war: Ab 1. Jänner 2026 gelten Pflegeberufe offiziell als Schwerarbeit. Damit können Pflegerinnen und Pfleger unter bestimmten Voraussetzungen früher in Pension gehen – theoretisch. Denn die Regelung ist zwar beschlossen, ihre praktische Reichweite bleibt begrenzt.

45 Jahre Arbeit, 10 davon schwer

Die neue Verordnung erweitert die bestehende Schwerarbeiterregelung auf diplomierte Pflegekräfte, Pflegefach- und Pflegeassistenzberufe. Auch Teilzeitkräfte mit mindestens 50 Prozent Beschäftigung sind umfasst. Für den Anspruch gilt das bekannte Modell: 45 Versicherungsjahre, davon 10 Jahre Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren, frühester Pensionsantritt mit 60 Jahren. Laut Sozialministerium sollen jährlich rund 1.000 Pflegekräfte davon profitieren.

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) spricht von einem „notwendigen Akt der Wertschätzung“, ÖVP-Klubchef August Wöginger nennt den Schritt eine „Frage der Gerechtigkeit“, und NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser verweist auf die Absenkung der notwendigen Schwerarbeitstage von 15 auf 12 pro Monat. Die Grünen begrüßen den Beschluss, mahnen aber, dass damit noch keine echte Entlastung geschaffen sei.

Zukunft trifft auf Gegenwart

Die Regierung rechnet mit Kosten von rund 20 Millionen Euro im ersten Jahr. Finanziert werden soll das teilweise durch Anpassungen bei Reha- und Invaliditätspensionen. In Summe bleibt der Schritt vor allem eins – zukunftsweisend: Er erkennt die hohe physische und psychische Belastung des Pflegeberufs endlich formal an, ändert aber wenig an der akuten Überforderung im System und der allgemein niedrigen Bezahlung bei einem Beruf, der physisch wie psychisch belastend ist – verstärkt durch die gängige Schichtarbeit.

Eine Pflegekraft, die mit 20 beginnt und zehn Jahre Schwerarbeit nachweist, erreicht den frühestmöglichen Pensionsantritt also mit 60 – wenn sie bis dahin 45 Beitragsjahre vorweisen kann. Für viele Beschäftigte bedeutet das: Die Entlastung kommt spät, wenn überhaupt.

Politisches Versprechen

AK und ÖGB feiern den Beschluss als Meilenstein. Doch ob die Maßnahme spürbare Wirkung zeigt, wird sich erst zeigen, wenn die ersten Jahrgänge tatsächlich in den Genuss kommen. Die Frage, wie viele Pflegekräfte die Voraussetzungen überhaupt erfüllen können, bleibt vorerst unbeantwortet.

So bleibt das Regierungsprojekt ein Schritt in die richtige Richtung. Denn so schnell wird sich nichts ändern. Und wenn die Zahl der Anspruchsberechtigten in den kommenden Jahren steigt, können sie sich auf eines jetzt schon gefasst machen: das große Feilschen mit der Pensionsversicherungsanstalt um anzuerkennende Jahre und Tätigkeiten, um in den Genuss der Regelung zu kommen.

Deshalb empfiehlt es sich, tatsächlich geleistete Tätigkeiten gut zu dokumentieren, damit später ein Nachweis vorhanden ist, dass man wirklich hart gearbeitet hat. Denn die „Wertschätzung“ von heute kann morgen schon wieder einem notwendigen Sparziel zum Opfer fallen.

(PA/red)

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere Themen