Neue Hanfregeln sorgen für Streit mit Verband
Der Cannabis-Bundesverband bekämpft die Pläne der Regierung zur Neuordnung des Tabakmonopols.
Ein Gesetz, das eigentlich Ordnung schaffen soll, bringt eine ganze Branche in Aufruhr. Die Bundesregierung plant, rauchbare Hanfprodukte ab 2029 ausschließlich in Trafiken zuzulassen. Was heute in spezialisierten Hanfshops verkauft wird, dürfte dann nur noch über das Tabakmonopol laufen – ein Schritt, der laut Branche hunderten Betrieben die Existenzgrundlage entziehen würde.
Der Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) will deshalb vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Bei einer Pressekonferenz fiel das Wort „Berufsverbot“ häufiger als jede juristische Formulierung.
Widerstand gegen das Trafik-Monopol
ÖCB-Obmann Klaus Hübner spricht von einer „unerklärlichen Diskriminierung“, die weder ökonomisch noch sachlich zu begründen sei. Zwar hat die Regierung eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen, in der der Verkauf in lizenzierten Hanfshops noch erlaubt ist – doch Hübner bezeichnet diese Phase als „Galgenfrist“.
Unternehmer Lukas Bock, Betreiber eines Wiener Hanfshops, sieht es nicht anders. Das Gesetz sei „keine Rettung, sondern der Todesstoß“. Betroffen wären nicht nur Händler, sondern auch heimische Produzenten und Apotheken, die mit niedrigen THC-Produkten arbeiten.
Der Verband fordert ein eigenes „Cannabisgesetz“, das ein Koexistenzmodell ermöglichen soll. Der Vergleich mit Salbei, den Hübner zur Veranschaulichung heranzieht, zeigt, wie absurd die Branche die geplante Zuordnung findet: Wenn man Hanfblüten ausschließlich Trafiken vorbehalten könne, nur weil sie rauchbar seien, müsse dieselbe Logik auch bei anderen Pflanzen gelten.
Warum die Regelung jetzt kommt
Auslöser war eine Entscheidung der Zollbehörde Ende 2024, die sich auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs stützte. Dieses wurde so interpretiert, dass der Handel mit legalen Cannabisblüten ausschließlich Trafiken und Tabakgroßhändlern vorbehalten sei. Die Hanfbranche widersprach vehement und brachte Beschwerden beim Bundesfinanzgericht ein.
Mit der neuen Gesetzesnovelle will die Bundesregierung diese Rechtslage „klarstellen“ – jedoch auf eine Weise, die den freien Markt im Hanfsegment faktisch beendet.
CBD – der vergessene Teil der Debatte
Was in der politischen Auseinandersetzung kaum erwähnt wird, aber im Hintergrund mitschwingt, ist der boomende Markt rund um CBD-Produkte. Diese werden oft als wohltuend, entspannend oder schlaffördernd beworben – ohne die berauschende Wirkung von THC.
Wichtig ist hier die Klarstellung: Produkte mit sehr niedrigem THC-Gehalt sind kein Ersatz für berauschende Cannabisblüten, und sie erzeugen auch keinen vergleichbaren „Kick“. Wissenschaftliche Reviews zeigen, dass CBD zwar gut verträglich ist, die nachweisbare Wirkung aber in vielen Bereichen gering bleibt. Vieles, was Konsumenten als „Wirkung“ wahrnehmen, könnte – laut Experten – eher auf Erwartungseffekte oder Placebo zurückzuführen sein.
Nachvollziehbare Bedenken
Die geplante Neuordnung des Tabakmonopols trifft einen Bereich, der sich in den vergangenen Jahren stark diversifiziert hat – von Rohblüten über Aromaprodukte bis hin zu CBD-Erzeugnissen. Die Kritik des Verbands ist in Teilen nachvollziehbar: Die Regierung löst ein juristisches Problem, schafft aber möglicherweise ein wirtschaftliches.
Zugleich zeigt die Debatte, wie wenig trennscharf über Hanf gesprochen wird. Die rauchbare Variante den “Hanfshops” zu entziehen, könnte tatsächlich den vielbesagten “Todesstoß” dieser Läden bedeuten.
(red)
