Weniger Wolfssichtungen – weniger Wölfe?
Abschussregeln zeigen erste Wirkung: In Oberösterreich gehen Wolfssichtungen und Risse zurück.
Die erste Februarwoche verlief aus Sicht der Wölfe in Österreich alles andere als erfreulich. Mit der Novelle des niederösterreichischen Jagdgesetzes wird der Wolf nun offiziell als jagdbare Art eingestuft. Auch der Tiroler Landtag beschloss am Mittwoch mit großer Mehrheit Änderungen im Jagdrecht, die künftig Abschüsse von Wölfen und anderen Beutegreifern erleichtern sollen.
In Kärnten führte die neue Rechtslage bereits zu Konsequenzen: Ein besendeter Wolf (Forschungstier aus Italien) wurde geschossen, nachdem er sich zu nah an bewohnten Gebieten aufgehalten hatte und als sogenannter „Risikowolf“ galt.
Dank jüngster EU-Beschlüsse, die von mehreren Bundesländern prompt in nationales Recht umgesetzt wurden, ist die Jagd auf Wölfe damit faktisch enttabuisiert.
Ob dies automatisch zu einer spürbaren Reduktion des Wolfsbestands führt, bleibt offen. Da Jägerinnen und Jäger nun relativ unbürokratisch eingreifen dürfen, ähnelt die Praxis zunehmend der klassischen Wildhege: Einzelne Tiere werden nicht sofort entnommen, sondern Bestände beobachtet und reguliert – oft erst dann, wenn die Zahl der Wölfe einen kritischen Punkt erreicht hat. Dabei können auch wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen, etwa in Hinblick auf Jagdmöglichkeiten oder Nutzungsinteressen.
In privaten Wäldern oder Almen wird die Jagd häufig von Jagdgesellschaften koordiniert, während in öffentlichen Räumen das Vorgehen stärker geregelt ist und klar festgelegt werden muss, wer im Ernstfall ein Tier erlegen darf. So treffen unterschiedliche Interessen von Behörden, Jägerinnen und Jägern sowie Grundstücksbesitzern aufeinander.
In gewisser Weise wurde der Wolf durch die neuen Gesetze abermals domestiziert: Er ist nicht mehr Freiwild, sondern wurde quasi wieder an die Leine gelegt.
(red)