Österreichs Länder bei EU-Energiezonen im Rückstand
Bis 21. Februar müssen Österreichs Länder EU-Vorgaben für Beschleunigungszonen erfüllen – doch nicht alle werden rechtzeitig fertig.
Bis zum 21. Februar müssen die Mitgliedstaaten der Europäische Union sogenannte Beschleunigungszonen für erneuerbare Energien ausweisen. Ziel der Vorgaben ist es, Genehmigungsverfahren für Anlagen wie Windkraft- und Photovoltaikprojekte zu vereinfachen und damit den Ausbau zu forcieren. In Österreich zeigt sich jedoch ein uneinheitliches Bild: Während einzelne Bundesländer bereits gesetzliche Grundlagen geschaffen haben, stehen konkrete Verordnungen teils noch aus. Nicht überall dürfte die Frist eingehalten werden.
Salzburg setzt ausschließlich auf Photovoltaik
Das Bundesland Salzburg hat Anfang Februar eine Novelle des Raumordnungsgesetzes beschlossen. Beschleunigungsgebiete werden jedoch ausschließlich für Photovoltaik ausgewiesen – und das nur entlang von Autobahnen. Nach Angaben des für Raumordnung zuständigen Landesrats Martin Zauner (FPÖ) kommen dafür landesweit rund 135 Hektar in Betracht. Konkret handelt es sich um Flächen in einem 150 Meter breiten Korridor links und rechts von Autobahnen. Windkraft-Beschleunigungszonen sind in Salzburg nicht vorgesehen.
Kärnten mit parteiübergreifendem Kompromiss
In Kärnten einigten sich die vier im Landtag vertretenen Parteien auf einen gemeinsamen Vorschlag. In vier Gebieten im Osten des Bundeslandes sollen maximal 50 Windräder errichtet werden können. Der entsprechende Anhang zum Raumordnungsgesetz wurde am 5. Februar beschlossen. Zahlen des Wirtschaftsministeriums zufolge könnte es allerdings schwierig werden, mit den vorgesehenen Flächen ausreichend Windenergie zu erzeugen, um die Ausbauziele des Bundes zu erreichen. Für Photovoltaik plant Kärnten keine zusätzlichen Beschleunigungsgebiete. Laut dem Büro des zuständigen Landesrats Sebastian Schuschnig (ÖVP) seien entsprechende Flächen bereits in einer PV-Verordnung genehmigungsfrei gestellt worden.
Burgenland: Verordnung in Begutachtung
Das Burgenland setzte die europäische RED-III-Vorgabe mit dem Zweiten Burgenländischen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Dezember 2025 um. Darin ist festgelegt, dass Beschleunigungsgebiete für Photovoltaik und Windkraft per Verordnung ausgewiesen werden müssen. Diese Verordnung nach dem Raumplanungsgesetz wurde laut dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (Grüne) bereits ausgearbeitet und befindet sich derzeit in Begutachtung. Mit einem Regierungsbeschluss wird Anfang April gerechnet.
Oberösterreich kämpft mit Einschränkungen
In Oberösterreich sind die Beschleunigungszonen bislang ebenfalls nicht verordnet. Im Bereich Photovoltaik liegt der Fokus auf Dach- und Fassadenflächen, Parkplätzen sowie Freiflächen entlang von Autobahnen und Schnellstraßen. Insgesamt sollen rund fünf Prozent der Landesfläche als PV-Beschleunigungszone ausgewiesen werden. Für Windkraft ist eine Fläche von weniger als einem Prozent vorgesehen. Diese geplanten Zonen überschneiden sich jedoch weitgehend mit Tieffluggebieten des Bundesheeres, was die Nutzung einschränkt. Zusätzlich plant das Land auch Ausschlusszonen, was in Teilen der Wirtschaft auf Kritik stößt.
Niederösterreich und Steiermark peilen Beschlüsse an
In Niederösterreich wurden Beschleunigungszonen für erneuerbare Energien noch nicht verordnet. Laut Landesangaben soll dies in den kommenden Monaten erfolgen, als Zeithorizont wird Mitte des Jahres genannt. Probleme mit Tiefflugzonen des Bundesheeres bestehen bei den geplanten Windkraftflächen demnach nicht. In der Steiermark befindet sich das neue Sachprogramm Wind in den abschließenden Abstimmungen. Nach Angaben aus den Büros von Landesrat Stefan Hermann (FPÖ) und Landesrätin Simone Schmidtbauer (ÖVP) könnte das Programm mit ausgewiesenen Windkraftzonen noch im ersten Halbjahr 2026 beschlossen werden. Das derzeit gültige Sachprogramm weist auf den Bergrücken des Landes Vorrang- und Verbotszonen für Windkraft aus. Mit bereits umgesetzten und geplanten Projekten gilt dieses Programm jedoch als nahezu ausgeschöpft, mehrere Unternehmen warten daher auf die neue Regelung.
Tirol und Vorarlberg in Ausarbeitung
Auch in Vorarlberg sind die Beschleunigungsgebiete noch nicht festgelegt. Zwar wurden die EU-Vorgaben 2024 per Novelle in das Raumplanungsgesetz aufgenommen, die konkrete Umsetzung befindet sich jedoch noch in Ausarbeitung. Erfasste Gebiete sind auf der Website des Landes einsehbar. Tirol plant Beschleunigungsgebiete vor allem für Sonnenenergie. Nach Angaben des Landes müssen Flächen für mindestens einen erneuerbaren Energieträger ausgewiesen werden. Die finale Ausarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Vorgesehen sind vor allem bereits befestigte Flächen wie Großparkplätze. Bei der Windenergie setzt Tirol weiterhin auf Einzelfallprüfungen. Großflächige Beschleunigungsgebiete für Windparks sind nicht geplant. Zugleich wird betont, dass dies künftige Windkraftprojekte im Land nicht grundsätzlich ausschließt.
(APA/red)