Stromrechnung wird verständlicher
Klare Struktur und einfache Sprache sollen mehr Transparenz für Kundinnen und Kunden bringen.

Die Regulierungsbehörde E-Control hat auf Basis des neuen Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWG) ein Muster für Stromrechnungen entwickelt. Ziel ist es, Energieunternehmen eine Orientierung zu geben, wie Abrechnungen übersichtlicher und verständlicher gestaltet werden können. Hintergrund ist, dass viele Rechnungen bislang als zu komplex und unübersichtlich gelten.
Ein zentrales Problem liegt darin, dass Rechnungen oft zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Inhalte enthalten müssen und gleichzeitig als wichtigste Informationsquelle für Kundinnen und Kunden dienen. Dadurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen Vollständigkeit und Verständlichkeit.
Die Behörde sieht in der zunehmenden Digitalisierung eine Chance: Künftig soll bei neuen Verträgen die elektronische Kommunikation Standard sein. So könnten Informationen besser aufgeteilt und gezielter vermittelt werden, während weiterhin auch eine klassische Zustellung per Post möglich bleibt.
Empfohlen wird zudem eine monatliche Abrechnung statt der üblichen Jahresabrechnung. Dadurch sollen Verbraucher ihre Stromkosten laufend im Blick behalten können. Die Rechnung selbst soll sich auf das Wesentliche konzentrieren und klar beantworten: Wie hoch sind die Kosten, wofür fallen sie an und ob Handlungsbedarf besteht.
Wichtige Angaben wie Verbrauch, Zeitraum und Gesamtbetrag sollen klar ersichtlich sein. Ebenso soll deutlich werden, ob Zahlungen automatisch erfolgen oder aktiv überwiesen werden müssen. Ergänzend empfiehlt die E-Control Informationen zu Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Preisen sowie Hinweise auf Kontaktmöglichkeiten und Vergleichstools.
Auch sprachlich soll die Rechnung verständlicher werden: Komplizierte Formulierungen, unnötige Gesetzesverweise und Abkürzungen sollen vermieden werden. Stattdessen wird eine klare, einheitliche und kundenfreundliche Sprache empfohlen. Die Umsetzung der Vorschläge bleibt den Energieunternehmen jedoch freigestellt.
APA/Red.