Nationalrat verschärft Greenwashing-Regeln

Mit neuen Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel und Umweltangaben soll der Schutz der Konsumenten verbessert werden.

08.07.2026 10:59
red04
© Adobe Stock
Auch private Nachhaltigkeitssiegel unterliegen künftig strengeren Regeln.

Der Nationalrat hat neue Vorgaben gegen irreführende Nachhaltigkeitsversprechen beschlossen. Mit einer Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sollen Unternehmen künftig genauer begründen müssen, wenn sie ihre Produkte als besonders umweltfreundlich oder klimafreundlich bewerben. Zudem werden strengere Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel eingeführt. Die Regelungen setzen eine Vorgabe der Europäischen Union um und sollen nach Angaben der Regierung für mehr Transparenz für Konsumenten sowie für fairere Bedingungen zwischen Unternehmen sorgen. Gegen das Gesetz stimmten ausschließlich die Grünen. Sie kritisierten vor allem die vorgesehene Übergangsfrist.

Nachweise für Umweltversprechen

Wirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) erklärte, entscheidend sei, ob Konsumenten den Angaben auf Produkten vertrauen können. Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sollen künftig nicht mehr ohne entsprechende Grundlage verwendet werden dürfen. Auch private Nachhaltigkeitssiegel unterliegen künftig strengeren Regeln. Sie dürfen nur noch eingesetzt werden, wenn sie von staatlichen Stellen stammen oder auf einem anerkannten Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruhen.

Übergangsfrist für bereits produzierte Waren

Die neuen Bestimmungen sollen ab 27. September 2026 gelten. Für Produkte, die bereits vor diesem Zeitpunkt auf den Markt gebracht wurden, ist eine dreijährige Einschränkung bei der zivilrechtlichen Durchsetzung vorgesehen. Ines Holzegger (NEOS) begründete diese Regelung damit, dass verhindert werden solle, dass bereits hergestellte Waren aufgrund der neuen Vorgaben vernichtet werden müssen.

Zustimmung und Kritik

Die Neuerungen fanden im Nationalrat breite Zustimmung. Melanie Erasim (SPÖ) verwies darauf, dass Greenwashing auch jene Unternehmen benachteilige, die in nachhaltige Produktion investieren. Auch die FPÖ stimmte dem Vorhaben zu. Barbara Kolm bezeichnete klare Regeln als Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb. Die Grünen lehnten die Vorlage hingegen ab. Elisabeth Götze erklärte, sie unterstütze zwar die inhaltlichen Ziele des Gesetzes, halte die dreijährige Übergangsfrist jedoch für zu lang. Österreich habe damit eine längere Frist als andere Länder. Sie warnte davor, dass dadurch weiterhin Produkte mit fragwürdigen Nachhaltigkeitsversprechen auf den österreichischen Markt gelangen könnten.

Weitere Maßnahmen

Das Gesetzespaket enthält auch weitere Maßnahmen zum Schutz von Konsumenten. Künftig soll es verboten sein, Produkte absichtlich so zu entwickeln, dass ihre Lebensdauer begrenzt ist. Außerdem werden Werbeaussagen untersagt, die zwar positiv klingen, aber keinen relevanten Vorteil darstellen oder irreführend sein können. Als Beispiel wurde eine Werbung genannt, die bei abgefülltem Wasser mit der Eigenschaft „glutenfrei“ wirbt.

(APA/red)

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