Tarifreform für Stromnetzkosten vorgestellt

Die geplante Reform der Stromnetztarife soll die Netzkosten stärker an der bezogenen Leistung ausrichten und viele Haushalte entlasten.

14.07.2026 14:39
red04
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Bislang wurden die Netzkosten für die meisten Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe überwiegend anhand der verbrauchten Strommenge berechnet.

Mit 1. Jänner 2027 soll eine umfassende Reform der Stromnetztarife in Kraft treten. Nach Angaben der Regulierungsbehörde E-Control werden rund 75 Prozent der Endkunden künftig geringere Netzkosten zahlen. Kern der Reform ist die Einführung eines Leistungspreises auch in der für Haushalte maßgeblichen Netzebene 7. Dadurch soll die Höhe der Netzentgelte künftig stärker von der gleichzeitig bezogenen Leistung als vom reinen Stromverbrauch abhängen.

Unterschiedliche Auswirkungen

Von der Reform profitieren vor allem Haushalte mit einem gleichmäßigen Stromverbrauch und geringen Leistungsspitzen. Höhere Kosten können hingegen für Besitzer von Elektroautos entstehen, wenn diese ihr Fahrzeug weiterhin mit einer Ladeleistung von 11 Kilowatt zu Hause aufladen. Wer die Ladeleistung reduziert und den Ladevorgang zeitlich flexibler gestaltet, kann dagegen ebenfalls niedrigere Netzentgelte erreichen.

Größte Entlastung für kleine Haushalte

Berechnungen der E-Control auf Grundlage von Verbrauchsdaten aus dem Jahr 2024 zeigen unterschiedliche Auswirkungen für verschiedene Haushaltstypen. Ein kleiner Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1.800 Kilowattstunden und einer maximalen Leistung von 2 Kilowatt würde demnach rund 31 Prozent der Netzkosten einsparen. Ein Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch und einer Spitzenleistung von 4,4 Kilowatt könnte mit einer Entlastung von zehn Prozent rechnen. Auch Haushalte mit Wärmepumpe würden von der Reform profitieren: Bei einem Jahresverbrauch von 8.700 Kilowattstunden und einer maximalen Leistung von 7 Kilowatt errechnet die Behörde eine Reduktion der Netzkosten um 12,4 Prozent. Anders sieht es bei Haushalten mit Elektroauto aus. Bei einem Jahresverbrauch von 7.000 Kilowattstunden würden die Netzentgelte ohne Anpassung des Ladeverhaltens um 21 Prozent steigen. Erfolgt das Laden hingegen flexibel und mit geringerer Leistung, könnten die Kosten um 8,5 Prozent unter dem bisherigen Niveau liegen.

Leistung gewinnt an Bedeutung

Bislang wurden die Netzkosten für die meisten Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe überwiegend anhand der verbrauchten Strommenge berechnet. Der Leistungsbezug wurde in diesen Fällen in der Regel nicht gemessen. Dadurch entfielen mehr als 80 Prozent der Netzkosten auf den Energieverbrauch. Künftig soll sich dieses Verhältnis schrittweise ändern. Innerhalb von drei Jahren soll sowohl die Energiemenge als auch die bezogene Leistung jeweils mit 50 Prozent in die Berechnung der Netzentgelte einfließen.

Grundlage für die Kosten

Nach Angaben der E-Control ist die Reform notwendig, weil der Ausbau der Stromnetze vor allem von hohen gleichzeitigen Leistungsbezügen abhängt. Diese sogenannten Lastspitzen seien im bisherigen Tarifsystem nicht ausreichend berücksichtigt worden. Ziel sei es daher, die Netzkosten stärker an den tatsächlichen Anforderungen an das Stromnetz auszurichten. Die monatliche Leistung wird künftig mithilfe digitaler Stromzähler ermittelt, die den Stromverbrauch im Viertelstundentakt messen. Maßgeblich ist jeweils der höchste Viertelstundenwert eines Monats.

Kilowatt und Kilowattstunden

Die bezogene Leistung wird in Kilowatt (kW) angegeben. Eine einzelne Herdplatte benötigt etwa ein bis zwei Kilowatt, auch Waschmaschinen und Geschirrspüler erreichen in der Regel Anschlusswerte von rund zwei Kilowatt. Die verbrauchte Energiemenge wird in Kilowattstunden (kWh) gemessen. Wer beispielsweise ein Gerät mit einer Leistung von einem Kilowatt eine Stunde lang betreibt, verbraucht eine Kilowattstunde Strom.

Mindestleistung und flexible Netznutzung

Die E-Control sieht in den neuen Tarifen eine Mindestleistung von 2 Kilowatt vor. Ab einer Leistung von 10 Kilowatt soll sich der Leistungspreis verdoppeln. Für eine flexible Netznutzung ist eine deutlich reduzierte Gebühr vorgesehen. In diesem Fall beträgt der Leistungspreis nur 25 Prozent des regulären Tarifs. Voraussetzung ist, dass der Netzbetreiber die Leistung an bis zu acht Stunden täglich begrenzen kann oder der Kunde in diesen Zeiträumen selbst sicherstellt, dass die vereinbarte Leistung nicht überschritten wird.

Weitere Verordnung im Herbst

Die E-Control hatte Ende Juni auf Grundlage des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) den Entwurf einer Grundsatzverordnung für die Stromnetzgebühren vorgelegt. Diese soll den rechtlichen Rahmen für die ab 2027 geltenden Tarife festlegen. Die konkrete Höhe der Netzgebühren soll in einer weiteren Verordnung im Herbst beschlossen werden. Darin will die Regulierungsbehörde unter anderem auch festlegen, unter welchen Voraussetzungen große Batteriespeicher von Netzgebühren befreit werden.

(APA/red)

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