EU will Methanregeln vorerst lockern
Hohe Energiepreise und Fragen der Versorgungssicherheit bringen die EU-Methanregeln unter Veränderungsdruck.
Angesichts der hohen Energiepreise will die Europäische Kommission ihre Klimaschutzvorgabe für Methan vorerst lockern. Geplant ist, die für bestimmte Gasimporte ab 2027 geltenden Nachweispflichten um ein Jahr zu verschieben. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begründete den Schritt mit den zusätzlichen Kosten für Energieimporte in der aktuellen Situation. Die entsprechende Änderung muss die Kommission noch offiziell vorschlagen. Anschließend müssen die EU-Mitgliedsstaaten und das Europaparlament zustimmen.
Methanregel für Energieimporte
Methan entsteht unter anderem in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien sowie bei der Förderung und Verarbeitung von Öl und Gas. Das Treibhausgas trägt zur Erderwärmung und zur Luftverschmutzung bei. In der EU gelten seit 2024 Vorgaben, die Methanemissionen im Energiesektor reduzieren sollen. Ab 1. Jänner 2027 sollten Unternehmen bei bestimmten Lieferverträgen nachweisen, dass die Produzenten im Herkunftsland ihre Methanemissionen ebenso sorgfältig überwachen und dokumentieren wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt. Diese Vorgabe soll nun um ein weiteres Jahr verschoben werden. Auch zuvor hatte die Kommission bereits eine flexiblere Umsetzung der Methanregeln empfohlen. Im Juli riet sie den Mitgliedstaaten, in den kommenden drei Jahren bei bestimmten Verstößen gegen die EU-Vorschriften keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen.
Energieversorgung im Fokus
Neben den hohen Energiepreisen wird die Versorgungssicherheit als weiterer Grund für die geplante Lockerung genannt. Gleichzeitig soll die Kommission an weiteren Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten arbeiten. Geplant sind unter anderem Gespräche über europäische Raffinerien sowie eine neue Taskforce, die den Energiebedarf der Mitgliedstaaten bündeln soll. Ein Anbieter könnte anschließend mit der gemeinsamen Beschaffung beauftragt werden.
(APA/red)