38,5 Millionen Euro für letzten PV-Call
Morgen startet die letzte Förderrunde für Photovoltaik und Stromspeicher nach bisheriger Systematik.
Am morgigen Donnerstag startet der dritte und letzte Fördercall des Jahres für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Dafür stehen insgesamt 38,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ursprünglich waren für die letzte Förderrunde nur 8 Millionen Euro vorgesehen. Die zusätzlichen Mittel stammen aus früheren Förderrunden. Werden geförderte Projekte nicht oder nur teilweise umgesetzt, werden die dafür vorgesehenen Gelder wieder frei. Nach der derzeitigen Systematik des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) können diese Restmittel erneut für Förderungen eingesetzt werden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums handelt es sich daher nicht um zusätzlich bereitgestelltes Budget.
Fördercall bis 22. Oktober
Der Call startet am 8. Oktober um 17 Uhr mit der Ticketziehung und läuft bis 22. Oktober. Gefördert werden neue und erweiterte Photovoltaikanlagen sowie damit verbundene Stromspeicher. Beim vorherigen Fördercall im Juli war der Fördertopf innerhalb kurzer Zeit ausgeschöpft. Aufgrund der geringeren verfügbaren Mittel konnte nur ein Teil der eingereichten Anträge berücksichtigt werden. Der nun startende Call ist gleichzeitig die letzte Runde nach der bisherigen Förderlogik.
Neue Ausrichtung ab 2027
Ab 2027 soll die Photovoltaik-Förderung neu organisiert werden. Die breite Förderung kleiner PV-Anlagen soll auslaufen, stärker in den Mittelpunkt rücken sollen Stromspeicher. Geplant ist ein „Speichersystembonus“, der sowohl Speicher bei neuen PV-Anlagen als auch die Nachrüstung bestehender Anlagen unterstützen soll. Zusätzlich soll ein intelligentes Energiemanagementsystem Voraussetzung für eine Förderung werden. Auch das Verfahren soll sich ändern: Statt einzelner Fördercalls ist künftig ein antragsbasiertes Modell nach Fertigstellung der Anlage vorgesehen. Die konkreten Förderbedingungen, die Höhe des Bonus und die technischen Kriterien sind noch in Ausarbeitung. Für die notwendige gesetzliche Änderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich.
(APA/red)