Bedrohte Haie erhalten Schutzstatus
Zum ersten Mal wurde auf internationaler Ebene ein Handelsverbot für bestimmte kommerziell genutzte Hai- und Rochenarten beschlossen.
In Samarkand ist auf der internationalen Artenschutzkonferenz CITES CoP 20 ein historischer Beschluss gefasst worden: Zum ersten Mal wurde ein kommerzielles Handelsverbot für bestimmte Hai- und Rochenarten beschlossen. Betroffen sind unter anderem der Weißspitzenhochseehai, der Walhai sowie mehrere Arten von Manta- und Teufelsrochen. Insgesamt erhalten mehr als 70 Hai- und Rochenarten künftig einen höheren Schutz. Umweltorganisationen bewerten den Schritt als „historischen Wendepunkt für den Meeresschutz“, da erstmals kommerziell befischte Arten mit einem internationalen Handelsverbot belegt werden, weil ihre Bestände durch Überfischung, Fang und Flossenhandel massiv gefährdet sind.
Erhöhte Schutzstufen
Neben Haien und Rochen beschlossen die Delegierten auch strengere Regeln für den Handel mit bestimmten Wasserfroscharten, die bislang häufig für den Handel mit Froschschenkeln genutzt wurden. Ab Mitte 2027 sollen neue Handelsauflagen in Kraft treten. Auch im Bereich des Pflanzen- und Exotenhandels gab es Fortschritte: Einige bedrohte Pflanzenarten sowie exotische Haustiere, darunter bestimmte Leguane, erhalten erhöhte Schutzstufen. Ein Antrag auf Lockerung der Handelsverbote für Giraffen, Nashörner oder Elfenbein wurde hingegen abgelehnt, sodass die bisherigen internationalen Handelsbeschränkungen bestehen bleiben.
Beschluss auf internationaler Ebene
Die Entscheidung ist nicht nur ein Signal für den globalen Artenschutz, sondern auch ein konkreter Schritt zum Erhalt ökologisch bedeutender Arten. Haie und große Rochen spielen als Spitzenräuber oder Planktonfresser eine zentrale Rolle in marinen Ökosystemen. Der Schutz dieser Tiere trägt dazu bei, die Stabilität der Meere zu sichern und wichtige Ökosystemleistungen wie CO₂-Speicherung und Biodiversität zu erhalten. Gleichzeitig verdeutlicht der Beschluss, dass selbst kommerziell genutzte Arten international geschützt werden können. Dennoch bleiben Herausforderungen bestehen: Der Beschluss betrifft lediglich den internationalen Handel. Die Wirksamkeit hängt nun stark von der nationalen Umsetzung und Kontrolle ab. Illegale Fischerei, mangelnde Überwachung und die Nachfrage nach Produkten wie Haifischflossen bleiben nach wie vor Bedrohungen für die Bestände. Auch nicht alle gefährdeten Arten erhielten den gleichen Schutz – so blieb ein Antrag auf Schutz bestimmter Aalarten ohne Erfolg.
Kein Garant für das Überleben
Der neue Schutzstatus markiert einen wichtigen globalen Schritt und reflektiert das wachsende Bewusstsein dafür, dass Übernutzung und Wildtierhandel entscheidend zur Schwächung der Biodiversität beitragen. Er ist ein Signal, dass der internationale Handel mit bedrohten Arten nicht länger uneingeschränkt akzeptiert wird. Gleichzeitig darf dieser Erfolg nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Bedrohungsfaktoren weiterhin bestehen. Damit die Deklarationen der CITES-Konferenz nicht nur Worte bleiben, müssen die Mitgliedstaaten die neue Regulierung konsequent umsetzen und kontrollieren. Der Beschluss ist somit nicht das Ende, sondern der Beginn eines neuen Kapitels im globalen Artenschutz, in dem Schutz, Transparenz und nachhaltiger Umgang mit wildlebenden Arten stärker in den Fokus rücken.
(red)