Biogas-Gesetz vom Bundesrat zurück an den Nationalrat geschickt
Verfassungsbestimmungen hatten keine Zustimmung von SPÖ oder FPÖ erhalten
Die von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne angestrebte Einführung einer verpflichtenden Grün-Gas-Quote für Gasversorger ist bereits im Nationalrat an der fehlenden Zweidrittelmehrheit gescheitert. Da weder SPÖ noch FPÖ den dafür nötigen Verfassungsbestimmungen ihre Zustimmung erteilten, mussten diese aus dem sogenannten Erneuerbares-Gas-Gesetz gestrichen werden. In einem Formalakt am Mittwoch ist nun auch der Bundesrat auf die Bremse gestiegen.
Die Bundesräte stimmten einhellig dafür, das verbliebene Rumpfgesetz zurück an den Nationalrat zu schicken, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Aufgrund der fehlenden Kompetenzdeckungsklausel könne das Gesetz nicht so wie vorgesehen vollzogen werden, wurde der Einspruch begründet. Den Antrag dafür stammte von den Koalitionsfraktionen selbst. Die Betrauung der E-Control als Regulierungsbehörde sei durch den Entfall der Verfassungsbestimmungen verfassungsrechtlich nicht mehr gedeckt und könne daher in dieser Form nicht in Kraft treten, hieß es unter anderem in der Einspruchsbegründung.
Infolge des Einspruchs des Bundesrats hat der Nationalrat nun die Möglichkeit, das Gesetz zu überarbeiten oder einen Beharrungsbeschluss zu fassen. Letzteres ist allerdings eher unwahrscheinlich, da der Einspruch auf Initiative von ÖVP und Grünen erfolgte. Setzt sich der Nationalrat vor den Wahlen am 29. September nicht mehr mit dem Einspruch auseinander, ist der ursprüngliche Gesetzesbeschluss hinfällig, das heißt, das Gesetz tritt nie in Kraft.
APA/Red.
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