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Bis zu 6.000 Euro für den Heizungstausch

Die Neuauflage des Kesseltauschs unterstützt den Umstieg auf Nah- oder Fernwärme, Wärmepumpen und Holzheizungen.

29.10.2026 14:18
red04
Für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem gelten gestaffelte Pauschalen. © Adobe Stock
Für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem gelten gestaffelte Pauschalen.

Ab 2. November können private Haushalte wieder Förderungen für den Austausch fossiler Heizungen beantragen. Unterstützt werden der Umstieg auf Nah- oder Fernwärme, eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung. Die Neuauflage des „Kesseltauschs 2026“ richtet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Berücksichtigt werden Lieferungen und Leistungen ab dem 7. Oktober 2026.

Bis zu 6.000 Euro Förderung

Für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem gelten gestaffelte Pauschalen. Der Anschluss an Nah- oder Fernwärme wird mit 4.000 Euro gefördert, für Wärmepumpen sind 5.000 Euro vorgesehen. Wer auf eine Holzheizung umsteigt, kann bis zu 6.000 Euro erhalten. Der Bohrbonus für Wärmepumpen und der Solarbonus bleiben ebenfalls bestehen. Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig begründet die Neuauflage mit der Reduktion von Treibhausgasemissionen und der geringeren Abhängigkeit von importiertem Öl und Gas. Zugleich sollen die Investitionen die regionale Wertschöpfung und das heimische Handwerk stärken.

Freie Mittel bis zum Jahresende

Die ursprünglich für 2026 vorgesehenen Budgetmittel waren bereits Mitte des Jahres ausgeschöpft. Durch stornierte Projekte, nicht umgesetzte Vorhaben und verfallene Registrierungen sind nun wieder Mittel innerhalb des bestehenden Zusagerahmens verfügbar. Damit soll der Heizungstausch bis zum Start der Sanierungsoffensive 2027 weiter unterstützt werden. Die Förderhöhen wurden bereits an das für 2027 geplante Niveau angepasst und sollen im kommenden Jahr unverändert bleiben.

Registrierung als erster Schritt

Das Förderverfahren beginnt mit der Registrierung. Danach haben Antragsteller maximal neun Monate Zeit, den Kesseltausch umzusetzen und den Förderantrag einzureichen. Bei der Antragstellung muss das Projekt abgeschlossen und abgerechnet sein. Nach Prüfung und Genehmigung wird die Förderung ausbezahlt. Registrierungen und Anträge sind bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel möglich, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026. Neue Förderanträge für 2027 können ab 4. Jänner gestellt werden.

(PA/red)

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