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Endlich: E-Mopeds werden vom Radweg verbannt

Die neue StVO-Novelle verschärft Regeln für E-Mopeds, E-Scooter und E-Bikes und trifft eine vulnerable Gruppe.

17.10.2025 9:43
Redaktion
© Adobe
E-Moped und E-Scooter

Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) hat den Entwurf zur umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie Änderungen im Kraftfahr- und Führerscheingesetz vorgestellt. Ziel ist mehr Sicherheit und Regeln für die wachsende Zahl elektrischer Fahrzeuge im Straßenverkehr. Der Entwurf geht nun in Begutachtung und soll am 1. Mai 2026 in Kraft treten.

Neue Regeln für E-Mopeds und E-Scooter

Künftig werden E-Mopeds nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge eingestuft. Sie unterliegen damit der Zulassungs-, Führerschein-, Versicherungs- und Helmpflicht. Außerdem dürfen sie nicht mehr auf Radwegen fahren, sondern müssen auf die Straße ausweichen. Für diese Umstellung ist der 1. Oktober 2026 vorgesehen.
„Ein E-Moped ist kein Fahrrad. Es ist ein unglaublich schnelles Ungetüm, das hier unterwegs ist“, sagte Hanke. Die Entwicklung der Elektromobilität habe neue Sicherheitsfragen aufgeworfen, auf die der Gesetzgeber nun reagieren müsse.

Auch Fahrer von E-Scootern und E-Bikes müssen sich anpassen:
Für Scooter gilt künftig eine Helmpflicht bis 16 Jahre, eine Promillegrenze von 0,5 sowie ein Verbot der Personen- und Warenmitnahme. Für E-Bikes kommt eine Helmpflicht bis 14 Jahre. Beide Fahrzeugarten müssen künftig mit Blinkern und Klingel ausgestattet sein.

Verkehrsberuhigung per Kamera

Parallel dazu schafft das Ministerium einen Rechtsrahmen für kamerabasierte Verkehrsberuhigung. Städte und Gemeinden dürfen künftig bestimmte Zufahrtszonen – etwa Innenstädte – automatisiert kontrollieren. Wiens Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) sprach von einem „Durchbruch“, nachdem Wien fast fünf Jahre auf diese Möglichkeit gewartet habe. Die FPÖ kritisierte dagegen einen „Türöffner für Citymaut und Überwachung“, während die Grünen vor neuen Datenschutzproblemen warnten.

Ausgenommen von der automatisierten Erfassung bleiben einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder und Mopeds. Für Schulstraßen sind Ausnahmen zugelassen, um Kinder besser zu schützen.

Geteilte Reaktionen

Verkehrsclubs bewerten die Novelle unterschiedlich. Der ÖAMTC lobt die neuen E-Moped-Regeln, sieht aber „Diskussionsbedarf“ bei Helmpflichten und Zufahrtsbeschränkungen. Der VCÖ begrüßt die geplante Kamerakontrolle als Instrument der Städteplanung, während der ARBÖ keinen praktischen Nutzen darin erkennt.

Der übersehene Aspekt

In der Debatte kaum erwähnt bleibt, wer in Städten wie Wien tatsächlich mit E-Mopeds unterwegs ist. Besonders im Bereich der Essenszustellung – etwa bei Diensten wie Foodora, Lieferando oder Wolt – sind diese Fahrzeuge für viele Beschäftigte unverzichtbar. Zahlreiche Fahrer stammen aus dem Ausland, verfügen über keinen hierzulande gültigen Führerschein und nutzen E-Mopeds als Einstieg in den Arbeitsmarkt.

Wird ihnen der Radweg entzogen, zwingt man sie auf die Straße – dorthin, wo sie stärkerem Verkehr und höherem Risiko ausgesetzt sind. Ein Aspekt, der in der Diskussion über Sicherheit und Ordnung bislang niemanden berührte.

(PA/red)

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