EU diskutiert Änderungen beim Verbrenner-Aus

Das geplante Verbrenner-Aus ab 2035 soll in der EU nicht mehr strikt gelten, sondern durch ein emissionsbasiertes Modell ersetzt werden.

17.12.2025 9:12
red04
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Statt einer vollständigen Reduktion der CO₂-Emissionen von Neuwagen auf null soll künftig eine Reduktion um 90 Prozent ausreichen.

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die bislang geltenden EU-Vorgaben zum sogenannten Verbrenner-Aus ab 2035 zu ändern. Statt einer vollständigen Reduktion der CO₂-Emissionen von Neuwagen auf null soll künftig eine Reduktion um 90 Prozent ausreichen. Damit wäre es auch nach 2035 weiterhin möglich, Fahrzeuge mit Verbrennungs- oder Hybridantrieb neu zuzulassen, sofern die Hersteller die verbleibenden Emissionen ausgleichen. Die Vorschläge markieren eine deutliche Kurskorrektur in der europäischen Verkehrs- und Klimapolitik.

Bisherige Regelung

Die bisher geltende EU-Regelung sah vor, dass die durchschnittlichen CO₂-Emissionen neu zugelassener Pkw bis 2035 um 100 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2021 sinken müssen. Dieses Ziel hätte faktisch bedeutet, dass nur noch Fahrzeuge ohne CO₂-Ausstoß im Fahrbetrieb – insbesondere batterieelektrische Autos oder Wasserstofffahrzeuge – neu zugelassen werden dürfen. Die Regelung war Teil des „Fit-for-55“-Pakets, mit dem die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 deutlich senken und bis 2050 klimaneutral werden will. Der Verkehrssektor gilt dabei als einer der größten Emittenten.

90-Prozent-Ziel statt vollständigem Aus

Nach dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission soll die vollständige Emissionsfreiheit nicht mehr zwingend vorgeschrieben sein. Stattdessen sollen die durchschnittlichen Emissionen der Neuwagenflotten bis 2035 um 90 Prozent sinken. Die restlichen zehn Prozent könnten durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Zu diesen Maßnahmen zählen etwa der Einsatz klimafreundlicher Materialien in der Fahrzeugproduktion, die Nutzung CO₂-neutraler Kraftstoffe oder andere anerkannte Ausgleichsmechanismen. Damit würde der Betrieb von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie in das jeweilige Emissionskonzept der Hersteller passen.

Künftige Möglichkeiten

Durch die geplante Änderung könnten auch nach 2035 weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor neu zugelassen werden. Dazu zählen etwa Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit Range-Extender oder Modelle, die mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Ob und in welchem Umfang solche Antriebsformen tatsächlich genutzt werden, hängt von den konkreten Ausführungsbestimmungen und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Ein vollständiges Ende des Verbrennungsmotors würde damit nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern indirekt über Emissionsgrenzen gesteuert.

Förderung für Elektroautos

Parallel zur Lockerung der Zielvorgaben plant die EU-Kommission weitere Anreize für die Elektromobilität. Vorgesehen sind sogenannte „Superkredite“, die insbesondere kleine und in Europa produzierte Elektrofahrzeuge begünstigen sollen. Diese Fahrzeuge würden bei der Berechnung der Flottenemissionen stärker berücksichtigt und könnten Herstellern helfen, die gesetzlichen Zielwerte einzuhalten. Zudem sollen Investitionen in die europäische Batterieproduktion erleichtert werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu sichern und die Abhängigkeit von Importen aus Drittstaaten zu verringern.

Politische Reaktionen

Mehrere Mitgliedstaaten begrüßen die vorgeschlagene Lockerung. Befürworter sehen darin einen pragmatischeren Ansatz, der technologische Offenheit wahrt und der Industrie mehr Zeit für den Umbau einräumt. Auch soziale Aspekte, wie leistbare Mobilität und unterschiedliche regionale Voraussetzungen, werden als Argumente angeführt. Kritik kommt vor allem von Umweltorganisationen und Teilen des Europäischen Parlaments. Sie warnen davor, dass eine Abschwächung der Vorgaben den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe verzögern und die Klimaziele der EU gefährden könnte. Zudem wird angezweifelt, dass alternative Kraftstoffe in ausreichender Menge und zu wettbewerbsfähigen Preisen verfügbar sein werden.

Noch kein endgültiger Beschluss

Für Konsumenten könnte die geplante Änderung eine größere Auswahl an Fahrzeugtypen bedeuten. Verbrenner- und Hybridmodelle wären länger am Markt verfügbar, was insbesondere für Menschen ohne verlässliche Ladeinfrastruktur relevant ist. Gleichzeitig bleibt offen, wie sich Förderungen, Steuern und Betriebskosten künftig entwickeln und welche Antriebsarten langfristig wirtschaftlich attraktiv bleiben. Die Vorschläge der EU-Kommission sind allerdings noch Teil eines laufenden Gesetzgebungsprozesses. Bevor sie in Kraft treten können, müssen sie vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten im Rat der EU beraten und beschlossen werden. Änderungen am derzeitigen Entwurf sind dabei weiterhin möglich.

(red)

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