EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung will die EU Müll vermeiden und die Überproduktion in der Modebranche eindämmen.

11.02.2026 10:01
red04
© Adobe Stock
Bislang galt das Vernichten überschüssiger Ware in Teilen der Branche als gängige Praxis.

Die Europäische Union verschärft ihre Umwelt- und Abfallpolitik im Textilsektor: Große Mode- und Schuhkonzerne dürfen ab dem 19. Juli 2026 grundsätzlich keine unverkaufte Ware mehr vernichten. Mit neuen Vorgaben soll gegen Verschwendung in der Textilbranche vorgegangen werden und der ökologischen Fußabdruck der Modeindustrie verkleinert werden. Die Regelung ist Teil der überarbeiteten Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Nach Schätzungen der EU werden derzeit zwischen vier und neun Prozent der nicht verkauften Textilien vernichtet, bevor sie überhaupt getragen werden. Das verursacht laut Kommission rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr – fast so viel wie die gesamten Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021.

Schluss mit Zerstörung

Bislang galt das Vernichten überschüssiger Ware in Teilen der Branche als gängige Praxis. Künftig ist das für große Unternehmen grundsätzlich verboten. Stattdessen sollen sie andere Wege finden, um mit Überbeständen umzugehen – etwa durch Weiterverkauf, Spenden, Wiederaufbereitung oder Recycling. Für mittelgroße Unternehmen gilt eine Übergangsfrist: Sie müssen das Verbot erst ab 2030 einhalten. Zudem sind Firmen verpflichtet offenzulegen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgen und aus welchen Gründen. Damit soll Transparenz geschaffen und der Druck erhöht werden, Abfälle zu vermeiden. Ganz ohne Ausnahmen kommt die Regelung allerdings nicht aus. Wenn Waren beschädigt sind, Sicherheitsmängel aufweisen oder sich objektiv nicht mehr weiterverwenden lassen, bleibt eine Zerstörung möglich.

Kritik an Überproduktion

Das Thema sorgt seit Jahren für Diskussionen. Immer wieder wurde bekannt, dass Markenhersteller neue, ungetragene Kleidung vernichten, um Lagerkosten zu sparen oder den Marktpreis stabil zu halten. Gleichzeitig wächst der öffentliche Druck, nachhaltiger zu wirtschaften. Ein besonderes Problem stellt der Onlinehandel dar. Hohe Rücksendequoten führen dazu, dass ein Teil der zurückgeschickten Ware nicht wieder in den Verkauf gelangt. In Deutschland sollen laut EU-Angaben jährlich fast 20 Millionen retournierte Artikel entsorgt werden. Mit dem Verbot will die EU nicht nur Müll vermeiden, sondern auch einen Kulturwandel in der Branche anstoßen: Weg von schneller Überproduktion, hin zu besserer Planung und längerer Nutzung von Produkten.

Zustimmung und Zweifel

Umweltorganisationen begrüßen die Entscheidung als wichtigen Schritt gegen Ressourcenverschwendung. In der Branche selbst fällt die Reaktion gemischt aus. Viele Unternehmen betonen zwar, dass sie nachhaltiger arbeiten wollen, verweisen aber auf praktische Schwierigkeiten. Die Lagerung, Sortierung und Weitergabe unverkaufter Ware verursacht Aufwand und Kosten. Zudem bleibt abzuwarten, wie streng die Einhaltung kontrolliert wird. Kritiker weisen darauf hin, dass ein EU-weites Verbot nur dann Wirkung zeigt, wenn Schlupflöcher geschlossen bleiben und Bestände nicht einfach außerhalb der Union verschoben werden. Fest steht: Die Modeindustrie steht vor einem weiteren Einschnitt.

(red)

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