Hochsee erstmals unter globalem Schutzrahmen
Mit dem Inkrafttreten des BBNJ-Abkommens entsteht erstmals ein einheitlicher völkerrechtlicher Rahmen für die Biodiversität jenseits nationaler Hoheitsgewässer.
Am vergangenen Samstag, den 17. Jänner 2026, ist ein bedeutendes internationales Abkommen zum Schutz der Hochsee rechtsverbindlich in Kraft getreten. Das sogenannte Hochseeschutzabkommen, offiziell Agreement on the Conservation and Sustainable Use of Marine Biological Diversity of Areas Beyond National Jurisdiction (BBNJ‑Abkommen), schafft erstmals einen einheitlichen völkerrechtlichen Rahmen, um die biologische Vielfalt in den internationalen Gewässern jenseits nationaler Hoheitsgebiete zu regeln. Die Hochsee umfasst rund zwei Drittel der Ozeane und etwa 40 Prozent der Erdoberfläche. Bisher existierte für diesen Raum ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen ohne verbindliche Schutzvorgaben.
Jahrzehntelange Verhandlungen
Die Verhandlungen über das Abkommen dauerten mehr als zwei Jahrzehnte und fanden unter dem Dach der Vereinten Nationen statt. Bereits 2023 wurde der Vertragstext verabschiedet, doch erst im September 2025 erreichte das Abkommen mit der Ratifizierung durch mindestens 60 Staaten die notwendige Schwelle, um nach Ablauf der vorgesehenen 120 Tage in Kraft zu treten. Insgesamt haben rund 145 Länder den Vertrag unterzeichnet, mehr als 80 Staaten sowie die Europäische Union haben ihn mittlerweile ratifiziert. Einige Staaten, darunter die USA und das Vereinigte Königreich, haben zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.
Schutz und Nutzung der Hochsee
Das Abkommen setzt erstmals verbindliche Regeln für den Schutz und die Nutzung der biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Zuständigkeit fest. Es ermöglicht die Einrichtung von Meeresschutzgebieten, verpflichtet zu Umweltverträglichkeitsprüfungen für geplante Aktivitäten wie Fischerei oder Tiefseebergbau und regelt den Zugang zu marinen genetischen Ressourcen. Zudem soll die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Kapazitätsaufbau gestärkt werden, insbesondere auch für Entwicklungsländer. Ein zentrales Ziel des Abkommens ist die Umsetzung des internationalen Biodiversitätsziels, bis 2030 rund 30 Prozent der Ozeane unter Schutz zu stellen – ein Ziel, das ohne rechtsverbindliche Regelungen auf der Hochsee bislang schwer zu erreichen war.
Wirksamkeit hängt von Umsetzung ab
Das Inkrafttreten des Abkommens wird von Wissenschaftlern und Meeresschutzorganisationen als wichtiger Schritt für den globalen Meeresschutz bewertet. Erstmals existieren verbindliche Regeln für bislang weitgehend unregulierte Gebiete. Gleichzeitig hängt die Wirksamkeit stark von der Umsetzung durch die Vertragsstaaten ab. Ohne vollständige Ratifizierung durch alle großen Seefahrtnationen könnte der Schutz in einigen Regionen begrenzt bleiben. Unklar bleibt auch, wie Verstöße sanktioniert werden und wie die internationale Zusammenarbeit praktisch umgesetzt wird. Die Vertragsstaaten sollen künftig Arbeitsprogramme entwickeln, Schutzgebiete vorschlagen und sich regelmäßig zu Konferenzen treffen, vergleichbar mit UN-Klimakonferenzen. Die erste Vertragsstaatenkonferenz wird voraussichtlich noch 2026 oder 2027 stattfinden. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie schnell und effektiv die neuen Mechanismen greifen und ob das Abkommen dazu beitragen kann, die ökologischen Herausforderungen der Hochsee zu adressieren.
(red)
