Kärntner Energiewendegesetz im Landtag beschlossen
Soll Behördenverfahren von Photovoltaik- und Windkraftanlagen erleichtern
Im Kärntner Landtag ist am Donnerstagabend das Kärntner Energiewendegesetz beschlossen worden. Das Gesetz soll die Behördenverfahren zur Errichtung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen beschleunigen und erleichtern. Neben der Regierungskoalition aus SPÖ und ÖVP hat auch das Team Kärnten dem Gesetz zugestimmt, strikte Ablehnung kam von der FPÖ.
Die gesamte Landtagssitzung war bereits geprägt von teilweise hitzigen und von Zwischenrufen gezeichneten Debatten rund um das Gesetz. Während die Regierungsparteien betonten, dass nach wie vor verantwortungsvoll mit Grund und Boden umgegangen werde und der Erneuerbaren-Ausbau allein schon wegen des steigenden Energiebedarfs in Zukunft notwendig wäre, wetterten die Freiheitlichen heftig dagegen. Sie sprachen wörtlich von zubetonierten Almen und einem „Naturzerstörungsgesetz“. Sie verlangten sogar eine Volksabstimmung über das Gesetz – eine Mehrheit dafür kam aber nicht zustande.
Dafür werde es laut Angaben der FPÖ jedoch eine Volksbefragung dazu geben: Diese gebe es, wenn sie von einem Drittel der Mitglieder des Landtages verlangt wird. Neben den neun FPÖ-Abgeordneten stimmten diesem Verlangen auch noch drei der fünf Abgeordneten des Team Kärnten zu, womit diese Erfordernis erfüllt ist. Die Frage „Sollen die Kärntner Berge vor der Errichtung weiterer Windkraft-Industrieanlagen geschützt werden?“ ist mit Ja oder Nein zu beantworten.
APA/Red.
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