Kreislauf statt Müllhalde: EU regelt Altfahrzeuge neu

Eine neue Reform setzt auf langlebige Komponenten, verbindliche Recyclingquoten und weniger Abfall, um die Kreislaufwirtschaft im Fahrzeugsektor zu stärken.

15.12.2025 12:35
red04
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Altfahrzeuge müssen künftig in autorisierten Anlagen fachgerecht recycelt werden.

Die Europäische Union hat eine weitreichende politische Einigung über neue Regeln für den Umgang mit Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer erzielt. Die Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat gilt als wichtiger Schritt im Rahmen des europäischen Green Deal und der EU‑Kreislaufwirtschaftsstrategie. Ziel des neuen Rechtsakts ist es, die Ressourceneffizienz der europäischen Automobilindustrie zu steigern. Fahrzeuge sollen künftig von der Konstruktion über die Nutzung bis zur Entsorgung stärker auf Wiederverwendung, Reparatur und Recycling ausgerichtet werden. Die bisher geltenden Richtlinien sollen durch eine einheitliche Verordnung ersetzt werden, die in allen 27 Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist.

Klare Definition

Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung ist die Einführung verbindlicher Kriterien, wann ein Fahrzeug als „end-of-life vehicle“ (ELV) gilt. Ziel ist es, den Export ohne ordnungsgemäße Behandlung sowie illegale Recyclingpraktiken zu verhindern. ELVs müssen künftig in autorisierten Anlagen fachgerecht recycelt werden. Hersteller sind verpflichtet, Fahrzeuge so zu konstruieren, dass sie leichter zerlegt und recycelt werden können. Zudem sollen sie Anleitungen für Reparatur, Ersatzteil- und Materialrückgewinnung bereitstellen. Dadurch sollen die Lebensdauer von Komponenten verlängert und Recyclingprozesse effizienter gestaltet werden.

Verpflichtende Ziele

Die Einigung sieht verbindliche Mindestanteile für recycelte Materialien in neuen Fahrzeugen vor. Innerhalb von zehn Jahren sollen mindestens 25 % des Kunststoffs recycelt werden, davon 20 % aus geschlossenen Kreisläufen, also aus Altfahrzeugen. Die EU-Kommission soll außerdem Ziele für Stahl, Aluminium, Magnesium und kritische Rohstoffefestlegen. Die neuen Vorschriften gelten nicht nur für Pkw, sondern auch für Lkw, Motorräder und Spezialfahrzeuge. Ausgenommen bleiben nur bestimmte historische oder spezialisierte Fahrzeuge. Ein weiterer politischer Kompromiss betrifft den Export von ELVs, die nicht mehr straßentauglich sind. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung soll ein Exportverbot gelten, um zu verhindern, dass umweltschädliche Fahrzeuge in Drittstaaten gelangen und wertvolle Rohstoffe verloren gehen.

Bedeutung für Umwelt und Industrie

Die Reform verfolgt einen systemischen Ansatz, um den Materialkreislauf im Automobilsektor zu schließen. Rund 6,5 Millionen Fahrzeuge erreichen jährlich in der EU das Ende ihres Lebenszyklus. Sie enthalten große Mengen Metalle und Kunststoffe, die bisher nicht vollständig zurückgewonnen werden. Die neuen Regeln sollen die Rückgewinnung von Stahl, Aluminium, Kupfer und Kunststoff verbessern und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen verringern. Vertreter aus Politik und Industrie betonen, dass die Reform die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilbranche stärken und gleichzeitig Umweltbelastungen reduzieren kann. Kritiker verweisen jedoch auf mögliche Herausforderungen für Hersteller, insbesondere bei der Umstellung von Produktionsprozessen und der Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit hochwertigen Sekundärmaterialien.

(red)

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