Neues Stromgesetz würde Vergütung aus Balkonkraftwerken vorsehen
In ElWG-Entwurf Recht auf Zählpunkt für Kleinsterzeugungsanlagen verankert - Gesetz liegt derzeit auf Eis
Das geplante, aber derzeit politisch in der Luft hängende Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) würde neben vielen anderen Punkten vorsehen, dass künftig auch sogenannte Balkonkraftwerke Strom verkaufen dürfen. Verankert wäre das Recht auf einen eigenen Zählpunkt für Kleinsterzeugungsanlagen in Paragraf 60 des Begutachtungsentwurfs. Diese Mini-PV-Anlagen mit ein bis zwei Paneelen mit 800 Watt Leistung sind seit der Energiekrise 2022 tausendfach verkauft worden.
Das ElWG gilt als wichtiges Reformvorhaben, um die Stromnetze Österreichs fit für den weiteren Erneuerbaren-Ausbau und die Integration von Stromspeichern zu machen. Seit dem Photovoltaik-Boom der letzten Jahre kommt es nämlich teilweise zu Engpässen im Stromnetz. Smarte Netze und die Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern könnten dabei helfen.
Das ElWG war heuer Anfang des Jahres von Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) in Begutachtung geschickt worden, liegt aber seit Juni auf Eis. Während die Grünen von einem fertig ausverhandelten Text sprechen, heißt es vom Regierungspartner ÖVP, dass auf EU-Ebene noch Themen offen seien. Für die nötige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat bräuchte es auch noch die Stimmen von SPÖ oder FPÖ.
APA/Red.
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