Quak-Quak-Prozess um Froschgesang

Ein kurioser Fall aus Pasching zeigt, dass gesunder Schlaf kein Spaß ist – sondern manchmal bitterer Ernst.

07.08.2025 13:01
Redaktion
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Wer dachte, das sanfte Quaken von Fröschen sei romantisches Hintergrundgeplätscher für laue Sommernächte, hat nicht in Pasching neben einem besonders beliebten Schwimmteich gewohnt. Dort ist das nächtliche Froschkonzert nämlich so ausgeartet, dass ein genervter Nachbar nun vor Gericht zog – und gewann.

Das Bezirksgericht Traun entschied: Das Quaken stellt eine Lärmbelästigung dar. Und ja, es war laut. So laut, dass es laut Gutachten den Lärm vorbeirauschender Güterzüge auf der Westbahnstrecke übertönte. Ein Naturerlebnis der besonderen Art – nur eben nicht im Sinne des Gesetzes.

50 Frösche, ein Teich, viele Nerven

Die Amphibien-Armada hatte sich im besagten Schwimmteich „explosionsartig vermehrt“, wie es der Anwalt der klagenden Partei nüchtern formulierte. Rund 50 Frösche sollen dort zuletzt für feuchtfröhliche Nachtkonzerte gesorgt haben. Die Folge: kein erholsamer Schlaf.

Der betroffene Nachbar klagte – und wurde ernst genommen. Das Gericht schickte sogar Sachverständige an den Teich. Die Bilanz: quaktauglich für ein Open-Air-Festival, aber nicht für eine Wohngegend.

Lärmschutz à la Laubfrosch

Wolfgang Knoll, der Teichbesitzer, steht nun vor der eher ungewöhnlichen Aufgabe, den Lärmpegel seiner Frösche zu dämpfen. Der Vorschlag des Gerichts? Eine vier bis fünf Meter hohe Lärmschutzwand – was in Pasching architektonisch ambitioniert wäre. Alternativ: ein Froschschutzzaun.

Der Teichfreund zeigt sich zerknirscht: „Wir sind schuldig gesprochen … Ich weiß nicht, was wir tun sollen.“ (Quelle) Immerhin sind mit dem Urteil Prozesskosten von bis zu 30.000 Euro verbunden – nicht gedeckt durch die Versicherung. Ein teurer Chor.

Zwischen Umweltschutz und Lebensqualität

So kurios der Fall auch klingen mag: Er wirft wichtige Fragen auf, wie das Zusammenleben von Mensch und Natur in verdichteten Siedlungsräumen geregelt werden kann. Frösche stehen in Österreich unter Naturschutz – das bedeutet, dass ihre Ansiedlung, Umsiedlung oder gar Entfernung nicht ohne behördliche Genehmigung erfolgen darf. Wer also einen naturnahen Teich anlegt, schafft potenziell Lebensraum für gefährdete Arten – und steht zugleich in der Verantwortung, diesen Raum ökologisch sinnvoll zu gestalten.

Gleichzeitig ist ungestörter Nachtschlaf ein gesundheitlich bedeutendes Grundbedürfnis. Medizinische Studien zeigen, dass Lärm während der Nacht – auch unterhalb der Schmerzgrenze – langfristig zu Schlafstörungen, erhöhtem Blutdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen kann. Gerade wiederholte nächtliche Geräuschspitzen stören den Tiefschlaf und beeinträchtigen die Regeneration des Körpers.

Der Fall aus Pasching zeigt also mehr als nur ein skurriles Nachbarschaftsduell. Er verdeutlicht, dass Klimasensibilität, Biodiversität und Lebensqualität kein Widerspruch sein müssen – wenn alle Beteiligten bereit sind, nach Lösungen zu suchen, die Rücksicht und Verständnis in den Mittelpunkt stellen. Und sei es mit einem Froschzaun.

(ORF/red)

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