Verbesserter Hitzeschutz für Outdoor-Jobs
Laut einer Verordnung müssen Betriebe bei einer Temperaturspanne von 30 bis 34 Grad Schutzpläne umsetzen.

Das Sozialministerium hat eine neue Hitzeschutzverordnung vorgelegt, die am 1. Jänner 2026 in Kraft treten soll. Ziel ist es, Beschäftigte im Freien – vom Bauarbeiter bis zur Landschaftsgärtnerin – besser vor gesundheitlichen Risiken durch extreme Temperaturen zu schützen. Bislang stößt das Vorhaben auf keinen Widerstand: Weder Wirtschaftskammer noch andere Interessensvertretungen äußern grundsätzliche Bedenken.
Die Vorgaben orientieren sich an Hitzewarnstufen der GeoSphere Austria. Ab einer Temperaturspanne von 30 bis 34 Grad müssen Betriebe Schutzpläne umsetzen, die auf den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnitten sind.
Das ist neu ab 2026
- Klimatisierte Krankabinen: Baukräne müssen künftig mit einer Kabinenkühlung ausgestattet sein.
- Schutzkleidung: Arbeitgeber müssen geeignete Kleidung zur Verfügung stellen, die gegen Hitze schützt und körperliche Belastung mindert.
- Individuelle Anpassung: Je nach Tätigkeit und Belastung werden Maßnahmen festgelegt – vom Schattenspender bis zu zusätzlichen Trinkpausen.
- Übergangsfristen: Für Umrüstungen am Bau wird es zeitliche Spielräume geben, deren Dauer noch festgelegt wird.
Rechte kennen und einfordern
Auch wenn die Verordnung erst 2026 greift – wer im Sommer draußen arbeitet, kann schon jetzt auf bestehende Schutzpflichten pochen. Arbeitgeber sind schon heute verpflichtet, Gefahren am Arbeitsplatz zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu setzen. Bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen gilt: Beschwerden können anonym an die Arbeitsinspektion gerichtet werden.
Wichtig zu wissen:
- Die Arbeitsinspektion prüft jede Beschwerde vertraulich.
- Zunächst erfolgt Beratung des Betriebs – Sanktionen sind die Ausnahme.
- Dokumentieren Sie auffällige Situationen (Temperatur, Dauer, Tätigkeit).
So lässt sich sicherstellen, dass die Gesundheit auch bei hohen Temperaturen nicht aufs Spiel gesetzt wird – und dass die neuen Regeln ab 2026 nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in der Praxis wirken.
(APA/red)
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