Klimagesetz geht in Begutachtung
Das neue Klimagesetz soll Österreich bis 2040 klimaneutral machen, konkrete Maßnahmen werden allerdings erst bis Ende 2027 festgelegt.

Österreichs neues Klimagesetz geht nach der Einigung von ÖVP, SPÖ und NEOS in Begutachtung. Ziel bleibt die Klimaneutralität bis 2040. Vorgesehen sind drei Bereiche: die Reduktion von Treibhausgasen, die Anpassung an den Klimawandel und die Kreislaufwirtschaft. Ein konkreter Klimafahrplan mit Sektorzielen soll allerdings erst bis Ende 2027 erarbeitet werden. Die vorgesehenen Ziele können zudem angepasst werden, wenn es zu gravierenden volkswirtschaftlichen Verwerfungen kommt. Als Beispiel wurde eine Pandemie genannt.
Verbindlichkeit bleibt ein Thema
Wie verbindlich die Vorgaben letztlich sind, war bei der Präsentation ein zentraler Punkt. Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) sprach von einem „deklaratorischen Charakter“ der Zielvorgaben. Laut SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr soll bei einer Verfehlung der Klimaziele innerhalb von sechs Monaten gegengesteuert werden. Kritik kommt unter anderem von Umweltorganisationen. Global 2000 begrüßt zwar das Ziel der Klimaneutralität 2040, bemängelt aber fehlende klare Sanktionen und die Verbindlichkeit des Klimafahrplans. Greenpeace bezeichnete den Entwurf als „zahnlosen Kompromiss“. Auch die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer kritisieren die gesetzliche Festlegung auf 2040. Die WKÖ warnt vor zusätzlichen Belastungen für Unternehmen und verweist auf das EU-Ziel der Klimaneutralität 2050.
Emissionen zuletzt wieder gestiegen
Die Ausgangslage bleibt dabei herausfordernd: Laut aktueller Nahzeitprognose des Umweltbundesamts stiegen Österreichs Treibhausgasemissionen 2025 um 0,7 Prozent auf rund 67,1 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent. Gleichzeitig wurde die für 2025 zulässige Höchstmenge im sogenannten Effort-Sharing-Bereich um rund 0,8 Millionen Tonnen überschritten. Das neue Gesetz betrifft jene Bereiche außerhalb des europäischen Emissionshandels, darunter Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie und Gewerbe, Landwirtschaft und Abfall. Für die Erreichung der Klimaziele sind laut Umweltbundesamt zusätzliche und rasch wirksame Maßnahmen in diesen Sektoren notwendig. Mit dem Begutachtungsentwurf beginnt nun die nächste Phase der Gesetzgebung. Entscheidend wird damit auch, welche konkreten Maßnahmen und Sektorziele im späteren Klimafahrplan festgelegt werden.
(APA/red)