EU verschärft Grenzwerte für krebserregende Stoffe
Neue EU-Regeln sollen die Belastung durch gefährliche Chemikalien am Arbeitsplatz senken und Lungenkrebsfälle verhindern.
Arbeitnehmer in der EU sollen künftig besser vor gesundheitsschädlichen Chemikalien am Arbeitsplatz geschützt werden. Die Mitgliedstaaten haben strengeren Grenzwerten für mehrere Stoffe zugestimmt, die Krebs oder Asthma auslösen können. Die Substanzen werden unter anderem bei der Herstellung von Batterien für Elektrofahrzeuge eingesetzt oder entstehen bei der Stahlproduktion. Nach Schätzungen der EU sollen die neuen Regeln innerhalb von 40 Jahren rund 1.700 Lungenkrebsfälle und 19.000 weitere Erkrankungen verhindern. Die Grenzwerte legen fest, welcher Konzentration Arbeitnehmer innerhalb eines achtstündigen Arbeitstags höchstens ausgesetzt sein dürfen. Für Kobalt und seine anorganischen Verbindungen gelten künftig zwei unterschiedliche Höchstwerte: 0,01 Milligramm pro Kubikmeter für Partikel, die über Nase und Mund eingeatmet werden, und 0,0025 Milligramm pro Kubikmeter für feinere Partikel, die tiefer in die Lunge gelangen können.
Einsatz bei der Batterieproduktion
Kobalt und seine Verbindungen werden laut EU-Kommission häufig bei der Herstellung von Batterien verwendet, insbesondere für Elektrofahrzeuge. Auch bei der Produktion von Magneten und Hartmetallen kommen sie zum Einsatz. Für die Anpassung an die neuen Vorgaben hat die Industrie sechs Jahre Zeit. Während dieser Übergangsphase gelten höhere Grenzwerte. Das Umweltbundesamt stuft Kobalt in hohen Konzentrationen als giftig, krebserregend und erbgutverändernd ein. Nach Angaben der EU-Kommission sind in der Europäischen Union rund 113.000 Arbeitnehmer dem Metall und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt.
Neue Vorgaben für Isopren und Schweißrauch
Die Überarbeitung sieht außerdem Langzeitgrenzwerte für Isopren vor, das in der chemischen Industrie verwendet wird. Der Stoff erfüllt die Kriterien für ein Karzinogen, also eine Substanz, die Krebs verursachen kann. Zudem wird Schweißrauch im Rahmen der aktualisierten Vorschriften als potenziell gesundheitsschädlicher Stoff eingestuft. Die Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Juni auf die neuen Regeln geeinigt. Das Parlament bestätigte die Vereinbarung formell, nun wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nach ihrem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Für einzelne Grenzwerte sind längere Übergangsfristen vorgesehen.
(APA/red)