Klimagesetz-Entwurf unter Beschuss
Während die Wirtschaft das Klimaziel 2040 ablehnt, kritisieren Umweltverbände die Standortklausel und fehlende verbindliche Vorgaben im neuen Klimagesetz.
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Der Entwurf für Österreichs neues Klimagesetz stößt in der Begutachtung auf deutlichen Widerstand – allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Während Wirtschaftsvertreter das nationale Ziel der Klimaneutralität bis 2040 als Belastung für den Standort ablehnen, halten Umweltorganisationen die vorgesehenen Regelungen für zu unverbindlich. Besonders umstritten ist eine Klausel, die eine Anpassung des Klimaziels bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Folgen ermöglicht. Bis zum gestrigen Donnerstag waren bereits mehr als 330 Stellungnahmen eingelangt, die Begutachtungsfrist endet am heutigen Freitag.
Standortklausel als zentraler Streitpunkt
Im Gesetzesentwurf bekennt sich der Bund zur Klimaneutralität bis 2040. Gleichzeitig sieht eine sogenannte Standortklausel vor, dass der Klimafahrplan und das Zieljahr überprüft und angepasst werden können, wenn Ereignisse besonders gravierende volkswirtschaftliche oder soziale Folgen haben oder die wirtschaftliche Entwicklung, den Standort beziehungsweise Arbeitsplätze gefährden. Greenpeace sieht darin eine Möglichkeit, das 2040-Ziel auszuhebeln. Auch Global 2000, WWF, die Grüne Wirtschaft, die Bundesjugendvertretung und Amnesty International kritisieren die Regelung. Die Arbeiterkammer hält die Formulierung für so weit gefasst, dass sie bei zahlreichen wirtschaftlichen Entwicklungen angewendet werden könnte. Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich warnt vor einem widersprüchlichen Effekt: Wenn etwa steigende Gaspreise als wirtschaftliche Belastung gewertet würden, könnte ausgerechnet der Ausstieg aus Gas verzögert werden. Auch das Institut für Höhere Studien (IHS) sieht durch die Klausel die Planungssicherheit gefährdet. Es empfiehlt klar definierte Auslöser anhand überprüfbarer Indikatoren, eine zeitliche Begrenzung und die Verpflichtung, aufgeschobene Emissionsreduktionen nachzuholen. Das Außenministerium verwies zudem auf mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Wirtschaft fordert Orientierung am EU-Ziel
Aus der Wirtschaft kommt Kritik vor allem am nationalen Klimaziel für 2040. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) spricht sich für eine Orientierung am europäischen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 aus. Generalsekretär Jochen Danninger warnt vor zusätzlichen Belastungen und Wettbewerbsnachteilen für heimische Betriebe. Auch der Industrie-Spartenobmann Siegfried Menz sieht Rechtsunsicherheit und verweist auf mögliche Klimaklagen. Ähnlich argumentiert die Industriellenvereinigung, die vor einem nationalen Sonderweg und hohen Kosten bei einer Verfehlung der Ziele warnt. Auch der Flughafen Wien, der Branchenverband Austropapier, der Baustoffhersteller Baumit und das Land Tirol unterstützen die Forderung, sich am EU-Zieljahr 2050 zu orientieren. Der Flughafen Wien erwartet durch das frühere nationale Ziel zusätzlichen Investitions- und Kostendruck. Die Kritik aus dem Umweltbereich geht in die Gegenrichtung: Greenpeace und andere Organisationen halten das 2040-Ziel für zu wenig verbindlich. Aus dem Gesetz sollen keine einklagbaren Rechte für Dritte entstehen. Global 2000 bemängelt deshalb, dass die Bestimmungen keine subjektiven Rechte und Pflichten begründen.
Klimafahrplan kommt erst Ende 2027
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Zeitplan. Der Klimafahrplan soll als zentrales Instrument Maßnahmen und Reduktionspfade festlegen. Eine dafür vorgesehene Steuerungsgruppe soll ihn bis 30. September 2027 ausarbeiten, der Beschluss im Ministerrat ist bis Jahresende geplant. Greenpeace und der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) halten das für zu spät. Mit konkreten Maßnahmen sei dadurch frühestens 2028 zu rechnen, obwohl schon jetzt Handlungsbedarf bestehe. Auch verbindliche Vorgaben für einzelne Wirtschaftsbereiche fehlen. Der Rechnungshof kritisierte das Fehlen von Sektorzielen, die Grüne Wirtschaft bemängelt lediglich unverbindliche Reduktionspfade. Zudem sind jährliche Emissionsobergrenzen vorerst nur bis 2030 vorgesehen. Für Unternehmen bleibe damit offen, welche konkreten Vorgaben nach diesem Zeitpunkt gelten.
Zweifel am Korrekturmechanismus
Der Entwurf sieht zwar einen Mechanismus für den Fall vor, dass Österreich seine verbindlichen EU-Klimaziele zu verfehlen droht. In diesem Fall soll die Steuerungsgruppe innerhalb von drei Monaten einen Vorschlag zur Anpassung des Klimafahrplans vorlegen. Die Bundesregierung muss anschließend ein Sofortprogramm beschließen. Die Stadt Wien hält diesen Ansatz allerdings für unzureichend. Sowohl der Klimafahrplan als auch der Vorschlag der Steuerungsgruppe seien unverbindlich. Damit lasse sich eine drohende Verfehlung der EU-Vorgaben nicht zuverlässig verhindern. Wien fordert außerdem, den Korrekturmechanismus nicht nur an den europäischen Verpflichtungen, sondern auch am nationalen Ziel für 2040 auszurichten.
(APA/red)



