Neuer EU-Grenzzoll für CO2-Emissionen festgelegt

Der neue CO2-Grenzausgleich soll verhindern, dass Produktion in Länder mit geringeren Klimavorgaben verlagert wird.

07.04.2026 16:41
red04
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Der CO2-Grenzzoll betrifft insbesondere Produkte wie Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel.

Die Europäische Kommission hat erstmals den Preis für ihren neuen CO2-Grenzzoll (CBAM) bekanntgegeben. Für das erste Quartal liegt der Wert bei 75,36 Euro pro Zertifikat, teilte die Brüsseler Behörde am heutigen Dienstag mit. Damit wird das Instrument, das bestimmte Importe verteuern soll, erstmals konkret bezifferbar.

Abgaben auf emissionsintensive Importe

Der CO2-Grenzzoll betrifft insbesondere Produkte wie Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel. Mit den Abgaben auf die bei der Herstellung entstehenden CO2-Emissionen will die EU verhindern, dass die Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorgaben verlagert wird. Unternehmen können sich an dem erstmals festgelegten Referenzwert orientieren, um abzuschätzen, welche Kosten bei Einfuhren an der EU-Grenze anfallen. Die Abgaben gelten ab Jänner 2026. Die für die Zahlungen erforderlichen Zertifikate müssen die Importeure erst 2027 erwerben.

Streit um Düngemittel-Exporte

Bereits vor der offiziellen Preisfestlegung hatte der CO2-Grenzzoll politische Diskussionen ausgelöst. Frankreich, Italien und Kroatien hatten gefordert, die Abgabe auf importierte Düngemittel auszusetzen, um Landwirte in Zeiten hoher Preise zu entlasten. Die Kommission wies diese Forderung zurück. EU-Agrarkommissar Christophe Hansen warnte, ein Aussetzen könne die Abhängigkeit von Importen erhöhen. Frankreich begründete die Forderung mit gestiegenen Kosten infolge von Lieferunterbrechungen im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg. Die EU-Kommission plant, am 13. April mit der Industrie über mögliche Unterstützungsmaßnahmen für die europäische Düngemittelproduktion zu beraten.

Nächste Schritte beim CBAM

Das CBAM-System ist seit Jahresbeginn in seiner endgültigen Phase. Die Übergangszeit, in der Unternehmen nur Berichtspflichten erfüllen mussten, endete Ende 2025. In diesem Jahr plant die Kommission, die Preise für alle vier Quartale zu veröffentlichen. Ab 2027 sollen die CBAM-Preise wöchentlich bekanntgegeben werden. Der Preis für das zweite Quartal wird am 6. Juli erwartet.

(APA/red)

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