Strompreisregelung soll Haushalte entlasten

Mit der neuen Regelung sollen Stromkosten für einkommensschwächere Haushalte gezielt und wirksam reduziert werden.

30.03.2026 9:36
red04
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Der neue Tarif liegt bei 6 Cent pro Kilowattstunde netto und gilt für rund 290.000 Haushalte.

Ab 1. April tritt in Österreich eine neue Regelung in Kraft, die für zahlreiche Haushalte eine Entlastung bei den Stromkosten bringen soll. Im Rahmen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes wird ein Sozialtarif eingeführt, der den Strompreis für bestimmte Bevölkerungsgruppen deutlich reduziert.

Sozialtarif für rund 290.000 Haushalte

Der neue Tarif liegt bei 6 Cent pro Kilowattstunde netto und gilt für rund 290.000 Haushalte beziehungsweise etwa 600.000 Personen. Anspruchsberechtigte müssen den Sozialtarif nicht gesondert beantragen: Die Berücksichtigung erfolgt automatisch durch den jeweiligen Stromanbieter, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums richtet sich die Maßnahme gezielt an Menschen, die besonders stark von steigenden Energiepreisen betroffen sind.

Anspruch an soziale Kriterien gebunden

Voraussetzung für den Sozialtarif ist eine Befreiung vom ORF-Beitrag sowie der Bezug bestimmter Sozialleistungen. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe. Die automatische Zuerkennung erfolgt auf Basis der bei der ORF-Beitrags Service GmbH gespeicherten Daten. Nur bei einem Wechsel des Stromanbieters ist eine Meldung durch die Anspruchsberechtigten erforderlich. Zudem gilt die Regelung ausschließlich für volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegen.

Festgelegter Verbrauch

Der reduzierte Tarif gilt für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden. Dieser Wert liegt über dem durchschnittlichen Verbrauch von Ein-Personen-Haushalten, die rund 1.900 Kilowattstunden pro Jahr benötigen. Zwei-Personen-Haushalte verbrauchen im Schnitt etwa 3.100 Kilowattstunden, Drei-Personen-Haushalte rund 4.700 Kilowattstunden. Für Strommengen oberhalb der Grenze dürfen Energieversorger höchstens marktübliche Preise verrechnen, die sich an den Einkaufskosten an der Strombörse orientieren.

Zusätzliche Unterstützung

Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten zusätzlich einen jährlichen Pauschalbetrag von 52,5 Euro pro weiterer Person. Auch bei erhöhtem Strombedarf aus medizinischen Gründen – etwa durch den Betrieb von Beatmungsgeräten oder Heimdialyse – kann ein zusätzlicher Zuschuss beantragt werden. Die Regelung ist vorerst auf zehn Jahre angelegt und wird jährlich an die Preisentwicklung angepasst. Die Kosten von geschätzt rund 60 Millionen Euro pro Jahr trägt die Strombranche. Sollte ein bestimmter Kostenrahmen überschritten werden, ist eine Beteiligung des Staates vorgesehen. Laut Berechnungen des Instituts für höhere Studien hat die Einführung des Sozialtarifs auch einen messbaren Effekt auf die Inflation: Diese soll dadurch um rund 0,03 Prozentpunkte sinken.

(APA/red)

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