VfGH kippt PV-Verbot in St. Pölten

Sichtbarkeit allein kein ausreichender Grund gegen Solaranlagen

10.04.2026 10:06
red04
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Der Verfassungsgerichtshof hat ein pauschales Verbot von Photovoltaikanlagen in St. Pölten aufgehoben. Geklagt hatte eine Hausbesitzerin gegen die Regelung, wonach Anlagen im Stadtgebiet nicht sichtbar sein durften.

Das Gericht stellte klar, dass diese Entscheidung vor allem den konkreten Fall betrifft und nur eingeschränkt auf andere Gemeinden übertragbar ist. Dennoch wird ihr eine gewisse Signalwirkung zugeschrieben.

In St. Pölten waren Solaranlagen in der Innenstadt bislang untersagt, wenn sie vom öffentlichen Raum aus sichtbar waren. Dieses Argument wurde nun rechtlich geschwächt. Der Verfassungsgerichtshof hob zudem Regelungen zum Gestaltungsbeirat auf, da dafür die gesetzliche Grundlage fehlte.

Vertreter der Photovoltaik-Branche begrüßen das Urteil als Unterstützung für den Ausbau erneuerbarer Energien. Auch politisch wird betont, dass pauschale Sichtbarkeitsverbote künftig nicht mehr ausreichen sollen, um Projekte zu verhindern.

Die Stadt St. Pölten reagiert bereits und passt ihre Bestimmungen an. Künftig sollen Photovoltaikanlagen im Einzelfall geprüft werden, wobei der Schutz des Ortsbildes weiterhin berücksichtigt wird.

APA/Red.

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