Weniger Bürokratie bei EU-Entwaldungsregeln geplant
Neue Anpassungen der EU-Entwaldungsverordnung bringen zusätzliche Ausnahmen und verändern den bisherigen Geltungsbereich.
Die Europäische Kommission hat am heutigen Montag einen Bericht zur Vereinfachung der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie ergänzende Maßnahmen zu deren Umsetzung veröffentlicht. Grundlage dafür war ein Auftrag durch den Rat der EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament. Im Zuge der Überarbeitung sollen bestimmte Produkte künftig nicht mehr unter die Verordnung fallen, während andere neu aufgenommen werden.
Anpassungen beim Geltungsbereich
Die EUDR zielt darauf ab, Produkte vom europäischen Markt fernzuhalten, deren Herstellung mit Entwaldung verbunden ist. Konkret geht es um Fälle, in denen Waldflächen dauerhaft in landwirtschaftliche Nutzflächen umgewandelt wurden. Bisher wurden sieben Rohstoffe als besonders relevant identifiziert: Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja, Holz und Rinder. Ein aktueller Entwurf für einen delegierten Rechtsakt sieht nun Änderungen vor. So sollen bestimmte weiterverarbeitete Produkte wie löslicher Kaffee und einige Palmölderivate in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Gleichzeitig sind Ausnahmen geplant, etwa für Leder, runderneuerte Reifen sowie bestimmte Verpackungen und Second-Hand-Waren. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können noch bis zum 1. Juni 2026 abgegeben werden. Parallel arbeitet die Kommission an einer Aktualisierung des zugehörigen Informationssystems.
Mehrfache Verschiebung
Nach mehreren Anpassungen und Verzögerungen soll die Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 für Unternehmen gelten. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten zusätzlich eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Für diese Änderungen hatte sich unter anderem Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ausgesprochen. Inhaltlich wurde die Verordnung bereits im Vorfeld deutlich abgeschwächt. Während ursprünglich eine umfassende Dokumentationspflicht entlang der gesamten Lieferkette vorgesehen war, soll künftig nur noch der erste Akteur in der Lieferkette Herkunftsnachweise erbringen müssen. Nachgelagerte Unternehmen sind davon befreit. Kleinstunternehmen müssen lediglich eine einmalige, vereinfachte Erklärung im IT-System abgeben.
Geringere Kosten für Unternehmen
Laut Angaben der Kommission führen die bisherigen und geplanten Vereinfachungen zu einer erheblichen Entlastung der Unternehmen. Die jährlichen Kosten zur Einhaltung der Verordnung sollen im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen um rund 75 Prozent sinken. Zusätzlich sind Maßnahmen vorgesehen, die den Handel erleichtern sollen. Dazu zählen etwa Datenbanken mit Rechtsvorschriften aus Erzeugerländern sowie Zertifizierungssysteme für Rohstoffe. Diese sollen die Risikobewertung und die Einhaltung von Sorgfaltspflichten vereinfachen.
Auswirkungen auf globale Lieferketten
Dem Bericht zufolge zeigt die Verordnung bereits erste Effekte: Sie trage dazu bei, globale Lieferketten strukturell zu verändern. Insbesondere würden Rückverfolgbarkeit und Transparenz gestärkt, was nachhaltigere Produktionsweisen und mehr Wettbewerbsfähigkeit fördern könne. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace bewertet die Verordnung grundsätzlich positiv, sieht jedoch auch Schwächen. Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace in Österreich, bezeichnet das Gesetz als wichtiges Signal für den Schutz der Wälder. Gleichzeitig kritisiert sie die geplante Ausnahme von Leder, da diese den Effekt der Regelung deutlich mindere. Zudem äußert sie Kritik an Minister Totschnig, dem sie vorwirft, den Waldschutz zu untergraben und industriepolitische Interessen zu bevorzugen.
(APA/red)
