Wiederherstellungsplan: Erster Entwurf vorgelegt
Die österreichische Regierung setzt beim Wiederherstellungsplan vor allem auf bereits laufende Maßnahmen und fordert zugleich mehr Geld von der EU.

Die österreichische Regierung hat am heutigen Dienstag den ersten Entwurf für den nationalen Wiederherstellungsplan an die Europäische Kommission übermittelt. Der Plan setzt vor allem auf Maßnahmen, die bereits bestehen. Für zusätzliche Schritte fordert Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) eine ausreichende Finanzierung durch die EU. Ohne zusätzliche Mittel sei es „nicht möglich, die Ziele zu erreichen“, sagte Totschnig bei einer Pressekonferenz. Von der EU-Kommission fehlten weiterhin wichtige Informationen zur Finanzierung.
30 Prozent bis 2030
Mit dem Wiederherstellungsplan legt Österreich dar, wie geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt werden sollen. Betroffen sind unter anderem Wälder, Flüsse und Auen, Moore, Agrarflächen, städtische Grünräume und Lebensräume geschützter Arten. Bis 2030 müssen auf mindestens 30 Prozent der betroffenen Flächen Wiederherstellungsmaßnahmen gesetzt werden. Bis 2040 soll der Anteil auf 60 Prozent steigen, bis 2050 auf 90 Prozent.
Bestehende Programme als Grundlage
Der österreichische Entwurf baut auf bereits laufenden Maßnahmen auf. In der Landwirtschaft werden über das Agrarumweltprogramm ÖPUL etwa artenreiche Wiesen und Weiden, Bergmähder, Zwischenfrüchte sowie Hecken, Bäume und Blühstreifen gefördert. Im Wald sind standortgerechte Mischbestände und Naturverjüngung vorgesehen. Alte Bäume und Totholz sollen erhalten werden. Bei Flüssen und Auen geht es unter anderem um die Entfernung nicht mehr benötigter Querbauwerke, die Verbesserung der natürlichen Gewässerfunktionen und die Wiederanbindung ehemaliger Überflutungsflächen. Welche weiteren Maßnahmen notwendig sind, ist noch offen. Totschnig verwies darauf, dass Österreich „nicht bei null“ beginne. Investitionen in die Land- und Forstwirtschaft sowie in die Wasserwirtschaft würden seit Jahrzehnten zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen.
Streit um die Finanzierung
Für zusätzliche Maßnahmen will Totschnig zunächst Klarheit über die Finanzierung. „Bis heute fehlen wesentliche Informationen zur Finanzierung von der EU-Kommission. Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die Umsetzung nicht“, sagte der Minister. Auch Landesrat Christian Gantner (ÖVP) forderte eine Finanzierung durch die EU. „Wer auf europäischer Ebene ambitionierte Ziele vorgibt, muss auch für deren Finanzierung sorgen“, sagte er. Länder, Gemeinden und bäuerliche Familienbetriebe dürften dafür nicht zusätzlich belastet werden.
Stellungnahmen bis 15. Oktober
Der Entwurf wurde am heutigen Dienstag an die EU-Kommission übermittelt. Bis 15. Oktober 2026 können Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge eingebracht werden. Der endgültige Plan soll bis September 2027 an die EU-Kommission übermittelt werden. Die Klubobfrau der Grünen, Leonore Gewessler, kritisierte den Entwurf bereits. Die Bundesregierung setze erneut auf Unverbindlichkeit, erklärte sie in einer Aussendung. Statt freiwilliger Maßnahmen brauche es aus ihrer Sicht klare Vorgaben. Es müsse feststehen, was getan werde, bis wann die Maßnahmen umgesetzt würden und wer dafür zuständig sei. Gewessler verwies dabei auf Hochwasser, Hitze und Dürre und forderte konkrete Schritte zum Schutz von Flüssen, Wäldern, Mooren und Böden.
(APA/red)