Strompreis soll bei Energiekrise sinken
Der Krisenmechanismus greift erst, wenn sowohl Großhandels- als auch Endkundenpreise bestimmte Schwellenwerte über mehrere Monate überschreiten.
Die Regierung bringt einen Strompreisdeckel für Haushalte und Betriebe auf den Weg. ÖVP, SPÖ und NEOS wollen damit für den Fall einer neuen Energiekrise vorsorgen und einen Preisschock wie 2022 abfedern. Steigt der Strompreis über einen bestimmten Schwellenwert, soll der Arbeitspreis auf 10 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh) begrenzt werden. Die Gesetzesentwürfe sollen nun in Begutachtung gehen und noch heuer beschlossen werden. Greift der Mechanismus, soll der reduzierte Preis automatisch über die Stromrechnung verrechnet werden.
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein
Der Krisenmechanismus soll nur greifen, wenn zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Der Großhandelspreis für Monatsfutures muss im Sechsmonatsdurchschnitt drei Monate in Folge über 165 Euro pro Megawattstunde (MWh) liegen. Gleichzeitig muss der durchschnittliche Arbeitspreis der Hauptprodukte der Stromversorger über 16,5 Cent pro kWh netto steigen. Die E-Control soll monatlich prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Aktuell liegt der Haushaltsenergiepreis laut Regierung bei rund 14 Cent pro kWh netto, der Großhandelsvergleichswert bei 109 Euro pro MWh. Der geplante Deckel von 10 Cent würde damit deutlich unter dem derzeitigen Preis liegen. Finanziert werden soll die Maßnahme über krisenbedingte Mehreinnahmen des bestehenden Energiekrisenbeitrags für Stromerzeuger.
Mehr Unterstützung für Industrie
Auch die Förderung energieintensiver Unternehmen wird ausgeweitet. Ab 2027 sollen dafür jährlich 250 Mio. Euro zur Verfügung stehen. 175 Mio. Euro entfallen auf das Stromkosten-Ausgleichsgesetz, weitere 75 Mio. Euro auf den geplanten Industriestrompreis. Über das sogenannte „SAG+“ soll die Zahl der geförderten Unternehmen von 60 auf 120 steigen. Weitere 400 Betriebe sollen über den Industriestrompreis Unterstützung erhalten. Für bis zu 50 Prozent ihres Stromverbrauchs soll der Preis dabei auf bis zu fünf Cent pro kWh sinken können.
Weniger Förderung bei Stellenabbau
Unternehmen, die mehr als zwei Mio. Euro aus dem Industriestrompreis erhalten, sollen zudem an einen Arbeitsplatzschutzmechanismus gebunden werden. Sie dürfen im jeweiligen Jahr maximal zehn Prozent ihrer Mitarbeiter abbauen. Andernfalls soll die Auszahlung reduziert werden. Die geförderten Unternehmen müssen zudem einen Teil der Subventionen in Energieeffizienz, klimafreundliche Produktion oder Elektrifizierung investieren. Mit einer „Made in Europe“-Vorgabe soll außerdem die europäische Wertschöpfung gestärkt werden.
(APA/red)
