Neue Vorgaben für Umweltwerbung im Handel
Ab 27. September gelten in Österreich neue EU-Regeln gegen Greenwashing, die umweltbezogene Werbeaussagen stärker regulieren.

Ab 27. September gelten in Österreich neue EU-Vorgaben gegen Greenwashing und Konsumententäuschung. Die sogenannte „Empowering Consumers“-Richtlinie (EmpCo) soll umweltbezogene Werbeaussagen stärker regulieren. Aussagen zur Nachhaltigkeit müssen künftig belegbar sein, Nachhaltigkeitssiegel zertifiziert und der Begriff „klimaneutral“ unter strengeren Voraussetzungen verwendet werden können. Handelsverband und Wirtschaftskammer sehen bei der Umsetzung allerdings noch offene Fragen. Handelsobmann Rainer Trefelik (WKÖ) kritisiert, dass die Abgrenzungen in der Praxis häufig nicht eindeutig seien. Unternehmen sei daher oft unklar, wann zusätzliche Nachweise oder Zertifizierungen erforderlich sind.
Nachweise für Umweltangaben
Grundsätzlich begrüßt auch der Handelsverband das Ziel der neuen Regeln. Geschäftsführer Rainer Will warnt jedoch vor rechtlichen Unsicherheiten und möglichen Abmahnungen. Händler dürften nicht wegen unklarer Formulierungen oder übernommener Herstellerangaben unmittelbar rechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Allgemeine Aussagen wie „grün“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ dürfen künftig nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. Auch Angaben etwa zu Recyclinganteilen müssen entsprechend belegt werden. Für Waren und Verpackungen gelten in den ersten drei Jahren Übergangsregelungen. Die neuen Vorgaben betreffen dabei Produkte, die ab dem 27. September 2026 erstmals in Verkehr gebracht werden. Umweltbezogene Aussagen in Werbung und Online-Angeboten müssen hingegen bereits ab diesem Zeitpunkt den neuen Regeln entsprechen.
Kritik auch von Greenpeace
Handelsverband und Wirtschaftskammer verweisen auf unterschiedliche juristische Einschätzungen zu einzelnen Anwendungsfragen und fordern weitere Klarstellungen der EU-Kommission. Handelsverband-Geschäftsführer Will befürchtet, dass Unternehmen aus Sorge vor Klagen künftig darauf verzichten könnten, ihre Umweltleistungen zu kommunizieren. Der Nationalrat hatte die österreichische Umsetzung Anfang Juli beschlossen. Greenpeace kritisiert die Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dagegen als zu wenig weitgehend und europarechtswidrig. Eine vom Umweltverband beauftragte Prüfung durch den Linzer EU-Rechtsexperten Franz Leidenmühler kam zum Schluss, dass Teile der Regelung in den ersten drei Jahren nicht anwendbar seien und dadurch EU-rechtliche Umsetzungspflichten verletzt würden.
(APA/red)